Einhaltung der neuen Verpackungsordnung
Untere Abfallwirtschaftsbehörde kontrolliert Einhaltung der neuen Verpackungsverordnung
Zum 01. Januar diesen Jahres wurde die Pfand- und Rücknahmepflicht für Einwegverpackungen der Getränkebereiche Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure eingeführt.
Der Aufbau eines bundesweit einheitlichen Rücknahmesystems für die "neuen Pfandflaschen" wird sich bis Oktober dieses Jahres verzögern, so dass bis dahin mit den bekannten Zwischenlösungen gearbeitet werden muss.
Durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde wurde und wird auch künftig die Umsetzung der Verpackungsverordnung kontrolliert.
Bisher haben sich diese Kontrollen auf die bekannten Handelsketten beschränkt, da hier das Verhältnis zwischen Ein- und Mehrwegverpackungen bedingt durch hohe Verkaufsmengen am stärksten beeinflusst wird.
Bei den Kontrollen wird nicht allein die Erhebung des Pflichtpfandes sondern auch die Rücknahme des Leergutes und dessen Entsorgung überprüft.
Bei den bisherigen Kontrollen von Handelseinrichtungen in Lübben, Golßen, Teupitz, Mittenwalde und Groß Köris wurden unterschiedliche Nachweissysteme der Pfanderhebung sowie unterschiedliche Entsorgungswege des Leergutes festgestellt.
Beispielsweise fungiert bei den Handelsgruppen Rewe, Spar und Edeka der Kassenbon gleichzeitig als Pfandwertmarke, andere wie PLUS geben gesonderte Pfandmarken aus.
Die Rückführung des Leergutes erfolgt entweder mit der nächsten Warenlieferung zu den Zentrallagern der Handelsketten oder durch ansässige Entsorgungsbetriebe in deren Verwertungsanlagen.
Die Auszeichnung der Waren mit dem Pfandbetrag entsprach in allen bisher kontrollierten Verkaufseinrichtungen den Regelungen der Verpackungsverordnung.
Bis Oktober soll durch Industrie und Handel ein einheitliches Rücknahmesystem aufgebaut werden, so dass dann Einwegverpackungen an jedem Ort zurückgegeben werden können.
Durch die Bundesregierung wird an einer änderung der Verpackungsverordnung gearbeitet. Im Ergebnis dieser änderung sollen die Pfandregelungen übersichtlicher und damit verbraucherfreundlicher werden.
Zukünftig soll die Pfandpflicht für alle Einwegverpackungen gelten. Nur noch ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartons und Milch-Schlauchbeutel sollen neben Weinflaschen, Sekt und Spirituosen sowie Diät-Lebensmittel von der Pfandpflicht befreit bleiben.