Pres­se­mit­tei­lung

2020 / 0162 - 07.07.2020

Brandenburg stoppt Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs

Die Bußgeldstelle des Landkreises Dahme-Spreewald wird die Anweisung des Landes Brandenburg, ab sofort die Regelungen des alten Bußgeldkatalogs anzuwenden, umsetzen (siehe auch Pressemitteilungen des MIK vom 03.07.2020, 16.07.2020 und 20.07.2020).

Das bedeutet zunächst, dass alle seit dem 28.04.2020 erlassenen Bußgeldbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, überprüft und korrigiert werden. Ein Einspruch, wenn nicht bereits erfolgt, ist nicht notwendig.

Weiterhin werden bereits eingeleitete Bußgeldverfahren, ohne dass bereits ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, seit Anfang Juli auf der Grundlage des bis zum 27.04.2020 geltenden Bußgeldkatalogs entschieden.

Es werden alle Fahrverbote aufgehoben, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären. Bereits abgegebene Führerscheine wurden bereits vom Straßenverkehrsamt zurückgesandt.

Rechtskräftige Bußgeldbescheide werden teilaufgehoben, soweit die dort verhängten Sanktionen vom Sanktionsniveau der Bußgeldkatalogverordnung, wie sie bis zum 27.04.2020 galt, abweichen. Bei bereits bezahlten Bußgeldern, wird der Differenzbetrag erstattet.

Bei abgeschlossenen Verwarngeldverfahren wird die Höhe des Verwarngeldes entsprechend angepasst und erstattet, wenn der Betroffene einen schriftlichen Antrag bei der Bußgeldbehörde stellt.

Da es sich hierbei um eine Fülle von Bescheiden handelt, bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen. Nach der Bearbeitung des Bußgeldbescheides bekommen Sie automatisch eine Information. Dringende Anfragen können Sie über die E-Mail-Adresse bussgeldstelle(at)dahme-spreewald.de stellen.

Aktualisiert am 12.08.2020