Pres­se­mit­tei­lung

2017 / 0313 - 10.10.2017

Am 13. Oktober ist bundesweiter Rauchmeldertag

Der Kreisfeuerwehrverband Dahme-Spreewald e.V. appelliert an Eigentümer von Wohnimmobilien: Eigentum verpflichtet – Rauchmelder installieren und regelmäßig überprüfen.

Am Freitag, den 13. Oktober ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. Anlässlich des Aktionstages weist der Kreisfeuerwehrverband alle Haus- und Wohnungseigentümer im Landkreis Dahme-Spreewald darauf hin, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen.

  • 200.000 Brände im Jahr in Deutschland,
  • jährlich ca. 400 Brandtote,
  • davon 80% durch Rauchgas,
  • ca. 70% aller Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden

„Diese Zahlen sprechen für sich“, sagt Dieter Heinze, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Dahme-Spreewald e.V. Mit der Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung vom 01.07.2016 hat nun auch Brandenburg, als eines der letzten Bundesländer, die „Rauchmelder-Pflicht“ gemäß § 48 Absatz 4 gesetzlich geregelt.
Eigentümer müssen nun der sofortigen Installationspflicht nachkommen, wenn nach baurechtlichen Bestimmungen ein Neu- oder Umbau vorliegt. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist. Des Weiteren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 für alle Bestandsbauten (Wohn-, Miets-, Geschäftshäuser etc.).
Die Landesbauordnung regelt die „Rauchmelder-Pflicht“ und sieht eine sofortige Mindestausstattung für alle Aufenthaltsräume, wie Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer (ausgenommen Küchen), mit einem Rauchwarnmelder vor. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen gehen, sind ebenfalls mit einem Rauchwarnmelder auszurüsten.