Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 fand die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages statt. Der Kreiswahlausschuss hat am 28.02.2025 das amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 62 festgestellt. Die Wahlergebnisse sind über die nachfolgenden Links abrufbar:
Wahlergebnis Land Brandenburg
Weiterführende Informationen des Landes Brandenburg zur Bundestagswahl finden Sie hier.
Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.
Für diese Wahl hat jede Person zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Person für den entsprechenden Wahlkreis gewählt, wobei hier der/die KandidatIn mit den meisten Stimmen als gewählt gilt (Mehrheitswahl). Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei oder auch Vereinigung gewählt (Verhältniswahl).
Verantwortlich für Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung der Bundestagswahl sind die folgenden Wahlorgane zuständig:
- der Landeswahlausschuss und die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter auf Landesebene,
- der Kreiswahlausschuss und die Kreiswahlleitung für jeden Wahlkreis,
- der Wahlvorstand und die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher für jeden Wahlbezirk und
- mindestens ein Wahlvorstand und eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher für jeden Wahlkreis zur Feststellung des Briefwahlergebnisses.
Die örtlichen Wahlbehörden nehmen wichtige Funktionen für die BürgerInnen vor Ort wahr: Sie erteilen Wahlscheine und stellen Briefwahlunterlagen aus, führen außerdem die Wahlberechtigtenverzeichnisse und richten Urnen- und Briefwahlvorstände ein, die die Stimmenabgabe sicherstellen und die abgegebenen Stimmen letztendlich auszählen.
Zur Urnenwahl müssen Sie persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Zusätzlich müssen Sie die Wahlbenachrichtigungskarte vorzeigen.
Es wird die Möglichkeit geben, vor dem Wahltag per Brief zu wählen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte kann ein Antrag auf einen Wahlschein gestellt werden. Mit Übersendung des Wahlscheines werden Ihnen auch die Briefwahlunterlagen übersandt. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde, Stadt oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich. Genauere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung entnehmen Sie dem Wahlscheinantrag.
Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Ihnen durch Ihre zuständige örtliche Wahlbehörde rechtzeitig vor der Wahl zugesendet. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wahlbriefe rechtzeitig, möglichst bald nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen zur Post geben. Es besteht auch die Möglichkeit den Wahlbrief direkt bei der zuständigen Wahlbehörde abzugeben.
Sie bekommen Ihre Wahlbenachrichtigungskarte rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre örtliche Wahlbehörde zugesandt. Örtliche Wahlbehörden sind die Gemeinden, Städte und die jeweiligen Ämter. Bei Fragen zu den Themen der Wahlbenachrichtigung, des Wahlscheins, der Beantragung der Briefwahl, des zuständigen Wahllokals und der Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde-, Stadt- oder Amtsverwaltung (siehe „örtliche Wahlbehörden“).
Bei Fragen zu den Themen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Beantragung Briefwahl, zuständiges Wahllokal und Eintragung ins Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde, Stadt oder an das zuständige Amt. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter „örtliche Wahlbehörden“.
Walbehörde | Adresse | Kontakt |
Gemeinde Bestensee |
Gemeinde Bestensee Eichhornstraße 4-5 |
|
Gemeinde Eichwalde |
Gemeinde Eichwalde Grünauer Straße 49 15732 Eichwalde |
Webseite |
Gemeinde Heideblick |
Gemeinde Heideblick Langengrassau Luckauer Straße 61 15926 Heideblick |
Webseite |
Gemeinde Heidesee |
Gemeinde Heidesee Lindenstraße 14B 15754 Heidesee |
Webseite |
Stadt Königs Wusterhausen |
Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen |
Webseite |
Stadt Lübben (Spreewald) |
Stadt Lübben (Spreewald) Poststraße 5 15907Lübben (Spreewald) |
Webseite |
Stadt Luckau |
Stadt Luckau Am Markt 34 15926 Luckau |
Webseite |
Gemeinde Märkische Heide |
Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen Schlossstraße 13a 15913 Märkische Heide |
Webseite |
Stadt Mittenwalde |
Stadt Mittenwalde Rathausstraße 8 15749 Mittenwalde |
Webseite |
Gemeinde Schönefeld |
Gemeinde Schönefeld Hans-Grade-Allee 11 12529 Schönefeld |
Webseite |
Gemeinde Schulzendorf |
Gemeinde Schulzendorf Richard-Israel-Straße 1 15732 Schulzendorf |
Webseite |
Stadt Wildau |
Volkshaus Wildau Karl-Marx-Straße 36 15745 Wildau |
Webseite |
Gemeinde Zeuthen |
Gemeinde Zeuthen Schillerstraße 1 15738 Zeuthen |
Webseite |
Amt Schenkenländchen |
Amt Schenkenländchen Markt 9 15755 Teupitz |
Webseite |
Amt Lieberose/Oberspreewald |
Amt Lieberose/Oberspreewald Verwaltungsstelle Straupitz Kirchstraße 11 15913 Straupitz |
Webseite |
Amt Unterspreewald |
Amt Unterspreewald Markt 1 15938 Golßen |
Webseite |
Gemeinde Am Mellensee |
Gemeinde Am Mellensee Zossener Str. 21 c 15838 Am Mellensee |
Webseite |
Stadt Baruth/Mark |
Stadt Baruth/Mark Ernst- Thälmann-Platz 4 15837 Baruth/Mark |
Webseite |
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow |
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Zülowstraße 12 15827 Blankenfelde |
Webseite |
Amt Dahme/Mark |
Amt Dahme/Mark Hauptstr. 48/49 15936 Dahme/Mark |
Webseite |
Gemeinde Großbeeren |
Gemeinde Großbeeren Am Rathaus 1 14979 Großbeeren |
Webseite |
Stadt Luckenwalde |
Stadt Luckenwalde Markt 10 14943 Luckenwalde |
Webseite |
Gemeinde Nuthe-Urstromtal |
Gemeinde Nuthe-Urstromtal Ruhlsdorf Frankenfelder Str. 10 14947 Nuthe-Urstromtal |
Webseite |
Gemeinde Rangsdorf |
Gemeinde Rangsdorf Seebadallee 30 15834 Rangsdorf |
Webseite |
Stadt Trebbin |
Stadt Trebbin Markt 1-3 14959 Trebbin |
Webseite |
Stadt Zossen |
Stadt Zossen Marktplatz 20 15806 Zossen |
Webseite |
Die örtlichen Wahlbehörden haben eine Vielzahl an Wahllokalen und Briefwahlvorständen einzurichten und zu besetzen. Demnach werden zahlreiche Wahlhelfende gesucht, die die Stimmabgabe am Wahltag im Urnenwahllokal sicherstellen und die Stimmen der Urnen- und Briefwahl auszählen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von den örtlichen Wahlbehörden zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie Interesse daran haben, eine solche ehrenamtliche Tätigkeit wahrzunehmen, so wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihre örtliche Wahlbehörde (siehe Kontaktdaten unter dem Reiter „Örtliche Wahlbehörden“).