Aufgabe
Das Gesundheitsamt nimmt Anträge auf Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung entgegen und erteilt die Berufserlaubnis nach bestandener Überprüfung.
Diese Verfahrensweise gilt auch für die Überprüfung auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung heilkundlich-psychotherapeutischer Tätigkeit und für sektorale Heilpraktikerprüfungen (Physiotherapeuten).
Gebühren:
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV)
106,00 € Erlaubniserteilung und Kenntnisstandprüfung
141,00 € Erlaubniserteilung nach Prüfung Aktenlage
Antragsverfahren
Wenn Sie einen Antrag auf Heilpraktikerüberprüfung stellen wollen, muß sich Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Dahme-Spreewald befinden. Wir nehmen Ihren Antrag entgegen, überprüfen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und leiten sie an das Gesundheitsamt in Potsdam weiter.
Das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam ist zuständig für die Durchführung aller Heilpraktikerüberprüfungen im Land Brandenburg . Der Antrag ist form- und fristgebunden! Außerdem sind vor dem Überprüfungstermin Gebühren fällig.
Einzelheiten hierzu finden Sie hier.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner. Nach erfolgreich absolvierter Überprüfung erhalten Sie von uns die Heilpraktikerzulassung.
Gesetzliche Grundlagen
- Heilpraktikergesetz
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Durchführung des Heilpraktikergesetzes - Richtlinie des Ministeriums für Umwelt,Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz