Mit Wirkung vom 01.10.2020 wurden das Sachgebiet Migration des Landkreises Dahme-Spreewald für das gesamte Land Brandenburg u.a. die Aufgaben zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81 a AufenthG) übertragen.
Damit gibt es im Land Brandenburg für alle innerhalb der Landesgrenzen des Landes Brandenburg ansässigen Unternehmen sowie für potentielle ausländische Fachkräfte einen Ansprechpartner, der interessierte Unternehmer als auch potentielle Fachkräfte bei der Vorbereitung und Durchführung eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens zur Beschäftigungsaufnahme unterstützend berät und die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bis zur Erteilung des für eine Einreise erforderlichen nationalen Visums begleitet und unterstützt.
Im Zusammenhang mit der durch § 4 a Abs.1 AuslRZV i. d. F. d. Bekanntmachung vom 03.09.2020 (GVBl.II/20(Nr.79)) angeordneten zentralen Zuständigkeit werden folgende Leistungen angeboten:
- Mitwirkung an D-Visumsverfahren (§ 6 Abs.3 AufenthG) für die Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme nach den §§ 16a, 16d, 17 Abs.1, den §§ 18a, 18b, 18 c Abs.3, den §§ 18d, 18f, 19, 19b, 19c und 20 AufenthG sowie bei Visumsanträgen des Ehegatten oder der minderjährigen Kinder zum Zweck des Familiennachzugs, die in zeitlichem Zusammenhang gestellt werden (kostenfrei)
- Allgemeine Beratung zur Fachkräfteeinwanderung (kostenfrei)
- Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (§ 81 a AufenthG) (kostenpflichtig)