Fortbildungsangebote
- Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
- Volkshochschule Dahme-Spreewald
- Volkshochschule Teltow-Fläming
- Berliner Institut für Frühpädagogik (BIfF), Kompensatorische Sprachförderung
- Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie
- Unfallkasse Berlin/ Brandenburg
- "Kinder Forschen" - Netzwerk Dahme-Spreewald, Naturwissenschaft und Technik für Mädchen und Jungen, gefördert vom Landkreis Dahme-Spreewald
- Papilio - Tannenhof Berlin Brandenburg e. V.
- Prävention - Tannenhof Berlin Brandenburg e. V.
- Jahresprogramm des Fortbildungszentrum Berlin
- AWO Fachberatung Sprache
Fortbildungsangebote des LDS
Machen Sie sich als Fachkraft Sorgen um ein Kind in ihrer Einrichtung? Haben sie Verhaltensauffälligkeiten oder körperliche Merkmale bei einem Kinder entdeckt, die sie nicht einordnen können? Wann beginnt das Verfahren des Kinderschutzes und wie muss ich handeln? Fragen, die uns in unserem Berufsalltag kontinuierlich begleiten.
Der gesetzlich verankerte Kinderschutzauftrag fordert von uns als Fachkräften eine achtsame, verantwortungsvolle, selbstreflexive Haltung und das notwendige Fachwissen. Wir müssen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines jungen Menschen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen und wir müssen die Erziehungsberechtigten sowie das Kind in die Gefährdungseinschätzung mit einbeziehen (soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht infrage gestellt wird). Gleichfalls ist es unsere Aufgabe bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken, wenn diese erforderlich ist, und wir müssen das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
Deutlich ist, dass der gesetzliche Schutzauftrag durch uns nur erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn sich jede einzelne Fachkraft ihrer diesbezüglichen Verantwortung stellt sowie Rechtsgrundlagen und Verfahrensstandards kennt und sicher anwenden kann.
Das auf drei Tage angelegte Seminar, soll den Umgang mit den gültigen Verfahrensstandards im Kinderschutz vertiefen und zu einem sichereren Umgang mit Gefährdungseinschätzungen und dem Verfahren führen und zudem die kommunikative Kompetenz bei der Gesprächsführung mit betroffenen Eltern stärken.
Termine: |
Donnerstag, den 15.05.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag, den 22.05.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag, den 06.03.2026 von 09:00 bis 12:00 Uhr |
Ort: |
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Königs Wusterhausen Schloßplatz 5 15711 Königs Wusterhausen |
Zielgruppe: |
pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen |
Teilnehmerzahl: |
18 Personen |
Kosten: |
keine |
Dozent/in: |
Frau Reschke und Herr Dr. Sieber (Diakonie) |