Nach den beiden vorangegangenen Übergangsjahren 2021 und 2022 begann am 1. Januar 2023 eine neue Förderperiode für die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP).
Die „Grüne Architektur“ der neuen GAP ab 2023 setzt sich dabei aus den folgenden drei wesentlichen Elementen zusammen:
- der Konditionalität
- der ersten Säule mit den Direktzahlungen
- der zweiten Säule mit den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (KULAP)

Die Konditionalität:
Die Konditionalität umfasst die allgemeinen Grundanforderungen, die jeder Landwirt erfüllen muss, um eine Agrarförderung zu erhalten, unabhängig der Bewirtschaftungsweise des Landwirtschaftsbetriebes.
Die Konditionalität setzt sich dabei aus den folgenden zwei Teilbereichen zusammen:
- Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB):
Die Gewährung von Agrarzahlungen ist an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flachen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft.
- Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards):
Die GLÖZ-Standards sollen verstärkt zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Bewältigung zahlreicher Probleme im Bereich Wasser, zum Schutz des Bodens sowie der Bodenqualität und zur Stärkung der Biodiversität beitragen.
Rechtsgrundlagen:
Informationen zur neuen GAP-Förderperiode ab 2023:
Links – Internetseiten des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV):
Neue GAP-Förderperiode ab 2023
Konditionalität (2023 bis 2027)
Konditionalität 2025 - Informationsbroschüre
Flächenmonitoring - profil - Berlin / Brandenburg App
Fragen und Antworten zur GAP ab 2023 (FAQ):
Weiteres Informationsmaterial zum Download:
Informationen zur Öko-Regelung 5: Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten
Protokollbogen für den Nachweis von Kennarten für die Ökoregelung 5
Informationen zur neuen GAP ab 2023 im Überblick
Der Antrag auf Agrarförderung kann unter www.agrarantrag-bb.de gestellt/eingereicht werden.
Bitte beachten: Die Anmeldung im WebClient ist ab dem Antragsjahr 2025 ausschließlich über die Zwei-Faktor-Authentifizierung („Authega“) möglich.
- nähere Informationen unter: Agrarförderantrag des Landes Brandenburg
- Ablauf und Registrierung der Anmeldung bei authega - Hilfestellung für Antragstellende
Antragsvoraussetzungen:
- Mindestparzellengröße für Förderprogramme der 1. Säule (Direktzahlungen): 0,1 ha
- Mindestparzellengröße für Förderprogramme der 2. Säule (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen): 0,3 ha
Dauergrünland
Die Bestimmungen zum Erhalt von Dauergrünland (DGL) sind in der aktuellen Förderperiode der GAP ein wesentlicher Bestandteil der Vorschriften zur Konditionalität und in den Regelungen zum GLÖZ 1 , GLÖZ 2und GLÖZ 9 enthalten. Die Umwandlung von Dauergrünland in andere Nutzungen bzw. das Pflügen von Dauergrünland zur Grünlanderneuerung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Anträge auf Genehmigung sind schriftlich beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen.
Das auszufüllende Antragsformular mit den entsprechenden Anlagen, sowie Erläuterungen und Hinweise zum Antragsverfahren und ggf. weiteren einzureichenden Unterlagen finden Sie unter:
ISIP- Umwandlung und Umpflügen von Dauergrünland
Anerkannte landwirtschaftliche Berater/innen
in der Region Berlin-Brandenburg
Liste der anerkannten landwirtschaftlichen Berater/innen