Pfle­ge­kin­der­dienst (PKD)

Im Landkreis Dahme-Spreewald ist der Pflegekinderdienst (PKD) ein spezialisierter Fachdienst im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt). Neben unseren Beratungsräumen in Lübben und Königs Wusterhausen sind wir im gesamten Landkreis unterwegs und über Telefon sowie per E-Mail erreichbar.

Zu sehen sind Strichfiguren / Strichmännchen: Business, Leute © strichfiguren.de - stock.adobe.com

Wir suchen für Kinder passende Pflegefamilien und bereiten alle Beteiligten auf diese Aufgabe vor. Als Fachberaterinnen im PKD unterstützen und beraten wir ebenso bei allen Fragen, die sich aus der Inpflegenahme ergeben.

Pflegeeltern geben Kindern, die aufgrund vielfältiger Ursachen durch das Jugendamt in einer anderen Familie untergebracht werden, Geborgenheit und Halt. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle und wichtige Aufgabe. Wir stehen Ihnen als Beratungsdienst zur Seite und vermitteln bei Bedarf auch weitere Hilfs- und Beratungsangebote.

Für die Pflegefamilien schaffen wir Kontakte und Austauschmöglichkeiten. Die Pflegeeltern-Stammtischtreffen, Fortbildungsangebote und Feste sind unter den Pflegefamilien sehr beliebt. Hier haben Pflegefamilien die Gelegenheiten für Austausch, lebhafte Aktionen und auch gemütliches Beisammensein. Schon so manche langjährige Freundschaft nahm hier ihren Anfang.

Eine Familie, die auf blauem Hintergrund ein weißes Herz in den Händen hält – ein Symbol für Liebe und Fürsorge © Sehar - stock.adobe.com

Wir suchen Pflegefamilien/ Pflegepersonen, die für kurze Zeit, langfristig oder dauerhaft Kinder oder Jugendliche aufnehmen und ein zu Hause bieten.

Die Kinder und Jugendlichen haben meist aus ihrer Vorerfahrung einige Päckchen zu tragen. Sie sind oft auf der Suche nach stabilen Verhältnissen und einer verlässlichen Hand. Grundsätzlich unterscheiden sich die Themen und Probleme nicht von Familien, deren Kinder zu Hause leben. Im Alltag können jedoch verschiedene Herausforderungen auftreten, wie Schwierigkeiten in der Schule, Problematiken im Umgang mit der Herkunftsfamilie oder auch Verhaltensauffälligkeiten. Als „Eltern auf Zeit“ bzw. Pflegefamilie nimmt man sich der Kinder an und erweitert seine eigene Familie. Pflegeeltern geben Kindern und Jugendlichen im Auftrag des Jugendamtes ein Zuhause.

Der Pflegekinderdienst (PKD) steht Interessenten dabei beratend und unterstützend zur Seite. Wenn Sie in Ihrem Leben einen Platz für ein Pflegekind haben und sich mit dem Gedanken tragen die Begleitung, Erziehung und Betreuung eines Pflegekindes zu übernehmen, dann melden Sie sich gern und nehmen den Kontakt zu uns auf.

Pfle­ge­el­tern werden: Voraus­set­zungen, Pfle­ge­el­tern werden, verschie­dene Pfle­ge­formen

Infor­ma­ti­ons­blatt zum Daten­schutz (DSGVO)

Eine Gruppe bunter Papierfiguren, die sich vor einem verschwommenen Hintergrund an den Händen halten © InfiniteFlow - stock.adobe.com

Pflegeeltern geben Kindern und Jugendlichen eine neue Chance.

Vor, während und auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes haben Pflege-eltern einen Beratungsanspruch (§37a SGB VIII). Die Beratung und Unterstützung übernimmt im Landkreis Dahme-Spreewald der Pflegekinderdienst (PKD). Bei uns haben Pflegeeltern feste Ansprechpartner*innen für Fragen, die das Pflegekind und das Pflegeverhältnis betreffen. Sie erhalten Unterstützung, z. B. bei der Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie Ihres Pflegekindes sowie in Krisen- und Konfliktsituationen. Als Pflegefamilie stehen Sie nicht allein. Der PKD hält regelmäßig Kontakt durch Hausbesuche, Telefonate, Mailverkehr und auch Videochats.

Pflegefamilien werden durch den PKD regelmäßig in ihrem Lebensumfeld besucht und erhalten themenbezogene Beratung und begleitende Unterstützung. Wir nehmen mit Ihnen an den Hilfeplangesprächen teil und bereiten diese auch mit Ihnen und Ihrem Pflegekind vor. Zur Sicherung der Rechte der Pflegekinder und zum Schutz vor Gewalt, wird gemeinsam mit den Pflegeeltern und dem Pflegekind ein individuelles Schutzkonzept (§ 37b SGB VIII) erstellt; auch dabei begleitet Sie der PKD.

Pflegepersonen vertreten die Sorgeberechtigten während der Dauer des Pflegeverhältnisses. Sie üben als Pflegeeltern die elterliche Sorge in Angelegenheiten des täglichen Lebens aus und treffen Entscheidungen für ihr Pflegekind. Darüber hinaus können durch Vollmachten der Sorgeberechtigten weitere Befugnisse an die Pflegeeltern übergeben werden. Zur Erstellung entsprechender Sorgerechtsvollmachten werden Sie vom PKD beraten. Ebenso erhalten Pflegeeltern Unterstützung bei der Gestaltung von Kontakten zur Herkunftsfamilie.

Pflegepersonen erbringen im Auftrag des Jugendamtes, für die leiblichen Eltern eine Hilfe zur Erziehung. Für diese Aufgabe und für den Lebensunterhalt des Pflegekindes erhalten Pflegepersonen ein Pflegegeld vom Jugendamt. Der Landkreis Dahme-Spreewald zahlt Pflegegeld nach der geltenden Richtlinie. Für besondere Anlässe sind Beihilfen möglich. Die Bearbeitung und Prüfung erfolgt durch den Fachbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald. Die aktuell geltenden Zahlen können Sie unter dem Link „Richtlinie des LDS über die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen …“ und beim PKD erfragen.

Für Pflegeeltern werden regelmäßig Pflegelternstammtische und Fortbildung zum Erfahrungsaustausch und Wissenserwerb angeboten. Darüber hinaus können sich Pflegefamilien themenspezifische Literatur u. a. zur Biographiearbeit, Herkunftselternarbeit, ADS/ ADHS, FASD beim PKD ausleihen.
Um Pflegeeltern und Pflegekindern Kontakte mit anderen Pflegefamilien zu ermöglichen, finden u. a. jährlich Pflegefamilienfeste statt. Zu den geplanten Veranstaltungen wird über den Newsletter informiert.

Veran­stal­tungs­ka­lender für Pfle­ge­fa­mi­lien

Vorbe­rei­tung Hilfe­plan­ge­spräch (Entwick­lungs­be­richt)

Welche Rechte und Pflichten haben Pfle­ge­el­tern

Sammlung bunter Kritzelelemente in Kohleoptik wie Sterne, Planeten, Herzen, Halbmond und Smiley © Anastasiia Hevko - stock.adobe.com

Pflegekinder sind keine feste Gruppe.
Unter ihnen sind sind Neugeborene, Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche oder Heranwachsende, die für eine begrenzte Zeit, langfristig oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern leben und ihre individuellen Bedürfnisse haben. Was Pflegekinder verbindet, ist dass sie auf Grund schwieriger Lebensbedingungen einen guten Platz in einer anderen Familie brauchen. Pflegekinder leben aus unterschiedlichsten Gründen in einer „anderen“ Familie und haben somit zwei Familien. Pflegekinder haben altersabhängig unbewusste Gefühle und Gedanken in dieser, ihrer besonderen Situation. Sie benötigen Verständnis und Unterstützung bei der Bewältigung, ihrer meist schwierigen Lebensgeschichte sowie im Umgang mit den unterschiedlichen Familiensystemen und Familienkulturen der jeweiligen Herkunfts- und Pflegefamilie. Kinder in Pflegefamilien haben, wie alle Kinder, grundlegende Rechte. Diese sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert, die 41 verschiedene Rechte von Kindern umfasst.

Darüber hinaus verpflichtet das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, die Rechte von Pflegekindern zu sichern und vor Gewalt zu schützen.

Dazu erstellt der Pflegekinderdienst mit jedem Pflegekind und seinen Pflegeeltern ein individuelles Schutz-konzept. Im Schutzkonzept wird für jedes Kind spezifisch geschaut, wie die Kinderrechte am besten gewahrt werden und wie es geschützt ist, wenn Gefahren drohen.

Indi­vi­du­elles Schutz­kon­zept gem. § 37b SGB VIII