Pfle­ge­kin­der­dienst

Pflegeeltern werden Für Pflegkinder Pflegeeltern sein

Familien, Paare und Einzelpersonen können Pflegeeltern werden.

Pflegeltern geben Kindern, die aufgrund vielfältiger Ursachen durch das Jugendamt außerhalb ihrer Familie untergebracht werden müssen, Geborgenheit und Halt.

Wenn Sie in Ihrem Leben einen Platz für ein Pflegekind haben und sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, solch eine Verantwortung zu übernehmen, melden Sie sich.

Pflegekinder können aus unterschiedlichsten Gründen zeitlich begrenzt oder dauerhaft nicht in ihren Familien leben.

Pflegekinder haben 2 Familien und benötigen Unterstützung bei der Bewältigung ihrer meist schwierigen Lebensgeschichte.

Pflegeeltern geben Kindern im Auftrag des Jugendamtes ein Zuhause.

Pflegefamilien werden umfangreich unterstützt.

Der Pflegekinderdienst steht den Pflegeeltern beratend zur Seite.

Wie kann man Pflegeeltern
werden?
Ein Pflegekind zu sein. Unterstützung und Beratung
für Pflegefamilien.

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es immer wieder Kinder und Jugendliche, die kurzfristig oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können.

Diese Kinder und Jugendlichen haben meist aus ihrer Vorerfahrung einige Päckchen zu tragen. Sie bringen unterschiedliche Herausforderungen mit, zum Beispiel im Sozialverhalten und in ihrer Entwicklung. Sie sind oft auf der Suche nach stabilen Verhältnissen und einer verlässlichen Hand. Als „Eltern auf Zeit“ bzw. Pflegefamilie nimmt man sich dieser Kinder an, lebt mit ihnen in der eigenen Familie und erlebt den Alltag gemeinsam. Mit allen guten und problematischen Seiten.

In einem ersten Schritt sollten Sie zunächst vielfältige Informationen sammeln. Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.

Im zweiten Schritt wird Ihr Vorhaben konkreter, denn nun kontaktieren Sie uns, Ihren Pflegekinderdienst. Wir informieren Sie in einem persönlichem Erstgespräch ausführlich zu allgemeinen Voraussetzungen und die landkreisspezifischen Rahmenbedingungen. Mehr erfahren Sie unter dem Link Wie läuft das Bewerberverfahren ab?

Pflegefamilien können Kinder und Jugendliche in verschiedenen verschiedene Pflegeformen aufnehmen. Mehr erfahren Sie unter dem Link Welche Pflegeformen gibt es.

Grundsätzlich kann jeder Mensch, der die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, Pflegekinder aufnehmen. Ob Sie in einer Familie mit eigenen Kindern, in einer (gleichgeschlechtlichen) Partnerschaft oder alleine leben, ist nicht entscheidend. Auch verwandte Kinder können als Pflegekinder aufgenommen werden. Wichtig ist, dass diese Aufgabe zu Ihrem Leben passt.

Wenn Sie Pflegefamilie werden möchten, brauchen Sie:

  • Verständnis für ein Kind, welches mit zwei Familien lebt;
  • Akzeptanz, Toleranz und Offenheit;
  • Einfühlungsvermögen;
  • Lust auf „Chaos“ sowie
  • Geduld, Zeit und Kraft.

Mehr erfahren Sie unter dem Link Wer kann Pflegeeltern werden?

Wir würden uns, wenn Sie uns kontaktieren. Link Kontaktdaten PKD

Pflegekinder sind keine feste Gruppe, sondern haben individuelle Bedürfnisse. Was verbindet sind die schwierigen Lebensbedingungen.

Pflegekinder leben nicht in ihrer Herkunftsfamilie, sondern in einer „anderen“ Familie. Sie haben altersabhängig unbewusste Gefühle und Gedanken in dieser verunsichernden Situation, wenn sie von ihrer Familie getrennt werden. Deshalb benötigen sie Unterstützung im Umgang mit den unterschiedlichen Familiensystemen und Familienkulturen der jeweiligen Herkunfts- und Pflegefamilie, um diese integrieren zu können.

Zur Sicherung der Rechte der Pflegekinder und zum Schutz vor Gewalt, wird gemeinsam mit dem Pflegekind und den Pflegeeltern ein individuelles Schutzkonzept (§ 37b SGB VIII) erstellt. Mehr erfahrt Ihr unter dem Link Individuelles Schutzkonzept.

Der Pflegekinderdienst ist ein spezialisierter Fachdienst im Jugendamt (Amt für Kinder, Jugend und Familie). Während des Pflegeverhältnisses hält der PKD regelmäßig Kontakt mit der Pflegefamilie und berät oder unterstützte entsprechend Ihrer Themen. Wir begleiten Pflegefamilien zu Hilfeplangesprächen oder bei Bedarf auch zu anderen relevanten Terminen, die das Pflegekind betreffen. Ebenso beraten wir Sie bei der Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie und unterstützen Sie bei der eventuellen Rückführung eines Kindes in seine Herkunftsfamilie. Mehr erfahrt Ihr unter dem Link Vorbereitung für das Hilfeplangespräch

Pflegeeltern geben Kindern und Jugendlichen eine neue Chance.

Pflegeeltern müssen ihre Probleme nicht alleine lösen. Vor, während und auch nach der Aufnahme eines Pflegekindes haben Sie Anspruch auf Beratung und werden durch die Berater*innen des Pflegekinderdienstes unterstützt.
Dadurch haben Sie als Pflegeeltern feste Ansprechpartner*innen für Fragen, die das Pflegekind und das Pflegeverhältnis betreffen und konkrete Unterstützung, z. B. bei der Zusammenarbeit mit den Eltern Ihres Pflegekindes und in Krisen- und Konfliktsituationen. Der Pflegekinderdienst besucht Pflegefamilien regelmäßig in ihrem Lebensumfeld.
Zur Sicherung der Rechte der Pflegekinder und zum Schutz vor Gewalt, wird gemeinsam mit den Pflegeeltern und dem Pflegekind ein individuelles Schutzkonzept (§ 37b SGB VIII) erstellt. Mehr erfahren Sie unter dem Link Vermittlung, Beratung und Begleitung durch den Pflegekinderdienst.

Pflegepersonen vertreten die Sorgeberechtigten während der Dauer der Vollzeitpflege in der Ausübung der elterlichen Sorge, sofern es sich um Angelegenheiten des täglichen Lebens handelt. Sie treffen alltägliche Entscheidungen für das Pflegekind. Darüber hinaus können durch Vollmachten weitere Befugnisse der Pflegeeltern festgelegt werden.
Pflegeeltern müssen den Pflegekinderdienst über wichtige Ereignisse, die das Wohl des Kindes betreffen, informieren. Mehr erfahren Sie unter dem Link Rechte und Pflichten von Pflegeeltern.

Pflegefamilien erhalten für Ihre Aufgabe und für den Lebensunterhalt des Pflegekindes ein Pflegegeld vom Jugendamt. Für besondere Anlässe sind Beihilfen möglich. Die Bearbeitung und Prüfung erfolgt durch den Fachbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Jugendamt des Landkreis Dahme-Spreewald zuständig. Mehr erfahren Sie unter dem Link Pflegegeld und Beihilfen.

Regelmäßig werden Pflegelternstammtische und Fortbildung zum Erfahrungsaustausch und Wissenserwerb initiiert. Um Pflegeeltern und Pflegekindern Kontakte mit anderen Pflegefamilien zu ermöglichen, werden Pflegefamilienfeste organisiert (siehe Veranstaltungskalender). Mehr erfahren Sie unter dem Link Veranstaltungskalender für Pflegefamilien