Dem Sachgebiet Infrastruktur Tiefbau obliegen die Aufgaben des Landkreises als Baulastträger der Kreisstraßen gem. §9 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG), Radwege, Ingenieur- und Brückenbauwerke sowie dem zugehörigen Begleitgrün.
Folgende Schwerpunkte bilden die Kernkompetenz des Sachgebietes:
Kreisstraßen
- Straßenunterhaltung und - instandhaltung sowie Erneuerung von Kreisstraßen einschließlich Brücken & Ingenieurbauwerke sowie der zughörigen Straßenausstattung
- Verantwortlich für Straßenbegleitgrün der Kreisstraßen und Nebenanlagen gem. §27 BbgStrG
- Koordinierung planungsvorbereitender Maßnahmen für die Instandhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen
- Durchführung der zugehörigen Baumaßnahmen einschließlich Projektsteuerung und Bauüberwachung gem. VOB / HOAI
- Organisation des Winterdienstes auf Kreisstraßen
- Verantwortung für Straßenbegleitgrün gem. §27 BbgStrG
Radwege

- Unterhaltung, Instandhaltung und Erneuerung der Radwege in der Baulast des Landkreises einschließlich der dazugehörigen Brücken & Ingenieurbauwerke sowie Ausstattung
- Verantwortung für das Begleitgrün an Radwegen sowie Nebenanlagen
- Koordinierung planungsvorbereitender Maßnahmen für die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung Radwegen
- Durchführung der zugehörigen Baumaßnahmen einschließlich Projektsteuerung und Bauüberwachung gem. VOB / HOAI
Brücken & Ingenieurbauwerke
- Unterhaltung, Instandhaltung und Erneuerung von Brücken- und Ingenieurbauwerken in der Baulast des Landkreises
- Koordinierung planungsvorbereitender Maßnahmen für die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung
- Durchführung der zugehörigen Baumaßnahmen einschließlich
- Projektsteuerung und Bauüberwachung gem. VOB / HOAI
Straßenaufsicht

- Straßenaufsicht über das Kreisstraßennetz gem. §44 BbgStrG, mit regelmäßiger Kontrolle der Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen und Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahme (Beschilderung, Absperrung, Beseitigung von Sturmschäden)
- Zuständig für Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen gem. §§ 6,7 und 8 BbgStrg
Nutzung Straßenraum

- Gestattung von Leitungsrechten im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen
- Gestattung von Straßennutzungen über den Gemeingebrauch hinaus gem. § 18 BbgStrG (Sondernutzungen)
- Gestattung von Sonstigen Straßennutzungen gem. § 23 BbgStrG
- Genehmigung von Zugängen / Zufahrten zwischen Kreisstraße und Grundstück gem. §22 BbgStrG
- Kreuzungsmaßnahmen mit anderen Trägern der Straßenbaulast bzw. anderen Verkehrsträgern (Wasser, Schiene)
- Wahrnehmung der straßenrechtlichen Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in bau- und planungsrechtlichen Verfahren
Straßenkataster
Kreisstraßen
Das Sachgebiet beteiligt sich aktiv, als festes Mitglied, in der AG Rad des Landkreise Dahme-Spreewald.
Die AG Rad besteht aus festen Mitgliedern sowie wechselnden geladenen Teilnehmern der Kommunen und der Organisationen die sich mit dem Radverkehr und Radtourismus beschäftigen. Die AG Rad fungiert als Zusammenführung verschiedener Institutionen, um den Radverkehr und Radtourismus zu stärken und zu entwickeln. Dabei stehen die beiden Hauptbereiche Radverkehr im Alltag und Radtourismus sowie deren Sicherheit im Vordergrund.
Der Landkreis Dahme-Spreewald erarbeitet in Zusammenarbeit mit allen Kommunen ein Radwegekonzept für den Landkreis. Das Radwegekonzept LDS 2030 hat zum Ziel, ein zusammenhängendes Radverkehrsnetz im Landkreis Dahme-Spreewald zu entwickeln, um Radfahren attraktiver zu gestalten sowie den Radverkehrsanteil im Landkreis signifikant zu erhöhen.
Als Baulastträger sind wir zukünftig an der Umsetzung einzelner Teilbauabschnitte beteiligt.
Das Radwegekonzept „Radverkehrskonzept LDS 2030“ finden Sie hier.
Zur Finanzierung von Investitionen baulicher Maßnahmen, für die Instandhaltung und Erneuerung unserer Kreisstraßen, Brücken und der Radweginfrastruktur, nutzt der Landkreis Dahme-Spreewald unter anderem Fördermittel aus dem Förderprogramm „Kommunaler Straßenbau“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.
Das Förderprogramm unterstützt kommunale Baulastträger bei Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zur Erreichung der Mobilitätsstrategie 2030 des Landes Brandenburgs.