Wohneigentumsförderung und energetische Sanierung
Die neue Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Erstmals werden die Förderungen für die Bildung von Wohneigentum durch Erwerb oder Bau sowie für die energetische Sanierung vorhandenen Wohneigentums zusammengefasst. Die Förderung von selbst genutztem, innerstädtischen Wohneigentum an private Haushalte erfolgt auch weiterhin durch Zuschüsse in Form einer Grundförderung und mit weiteren Zusatzförderungen.
Das neue Programm ermöglicht die Förderung von drei Schwerpunkten:
• Bildung durch Erwerb, Neubau und Ausbau
• Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung
• Anschubfinanzierung - Förderung für Investoren
Anträge können bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Hier können bereits im Vorfeld einzelfallbezogen die Bedingungen und Voraussetzungen geprüft und erörtert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.mil.brandenburg.de www.ilb.de