Pres­se­mit­tei­lung

2025 / 0141 - 08.07.2025

Wie werden Kinder und Jugendliche zukünftig im Landkreis beteiligt?

Ideenworkshop zur Kinder- und Jugendbeteiligung

Zu sehen sind die drei Arbeitsgruppen, in welche über die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten diskutiert wurde.
© Pia Eidner/LKDS

Im Rahmen eines Kinder- und Jugendworkshops haben junge Menschen neue Wege der Mitbestimmung entwickelt – ganz im Sinne des § 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Dafür kamen am Montag, den 30.06.2025 Kinder- und Jugendliche aus dem Landkreis im Kreistagssaal zusammen und diskutierten über Beteiligungsmöglichkeiten.

Ziel des Workshops war die Entwicklung und das Wählen von Beteiligungsformaten, die es den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, zukünftig in Angelegenheiten des Landkreises mitzubestimmen.
Gemäß § 19 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Landkreis verpflichtet, die Kinder und Jugendlichen in allen sie berührenden Angelegenheiten zu beteiligen. Die Form der Beteiligung muss in der Hauptsatzung festgeschrieben werden.

Erste Beigeordnete und Dezernentin für Verkehr, Bauen, Umwelt und Wirtschaft, Heike Zettwitz, begrüßte dazu die jungen Menschen im Kreistagssaal und betonte, wie wichtig die Meinung der Kinder und Jugendlichen sei.

Nach einer kurzen Einführung in den Workshop wurde fleißig in kleinen Gruppen über die verschiedenen Beteiligungsformen diskutiert. Im Anschluss an die Diskussionsrunden hatten die Kinder und Jugendlichen die Wahl und durften über ihre favorisierten Beteiligungsformen abstimmen.
Nach einer kurzen Pause mit Pizza und Gesprächen wurde das Ergebnis festgestellt:

Zuletzt konnten die Kinder und Jugendlichen über die Beteiligungsformate abstimmen.
© Pia Eidner/LKDS

Eine Kinder- und Jugendbeauftragte, die digitale Beteiligung in Form von Umfragen und eine Ideenbox wünschen sich die Kinder und Jugendlichen.

Ausblick

Mit dem Ideenworkshop wurde ein Grundstein für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Dahme-Spreewald gelegt. Bereits in dieser Woche wird das Ergebnis des Kinder- und Jugendworkshops dem Kreisausschuss vorgestellt. Am 23.07.2025 entscheidet dann der Kreistag final, welche Form der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Hauptsatzung festgeschrieben wird.