Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald
Die aktuelle Wetterlage hat in den Fließgewässern des Spreewaldes zu sehr geringen Durchflüssen geführt.
Ein wichtiger Messpegel, welcher den Abfluss der Spree aus dem Spreewald in Richtung Berlin misst, ist der Pegel in Leibsch. Mindestabflüsse bei Niedrigwasser liegen hier bei etwa 2 bis 3 m³/s. Seit dem 12.07.2010 ist jedoch der Durchfluss unter 1,0 m³/s gesunken und betrug am 15.072010 sogar nur noch 0,5 m³/s. Die Wasserstände werden noch gehalten, es ist jedoch damit zu rechnen, dass auch die Wasserstände fallen werden.
Eine Entspannung der Situation durch einsetzende Niederschläge ist vorerst nicht zu erwarten. Die sogenannten „Hundstage“ stehen noch bevor. Diese Wetterperiode erstreckt sich etwa von der dritten Julidekade bis in die dritte Augustdekade und ist durch relativ stabile Hochdruckwetterlagen mit langer Sonnenscheindauer und geringen Niederschlägen gekennzeichnet. Dies könnte bedeuten, dass sich die Trockenheit noch bis weit in den Monat August hinziehen kann.
Die andauernde Trockenheit hat bereits dazu geführt, dass die Anlieger der Fließe daraus verstärkt Wasser entnehmen, um die Gärten zu bewässern. Neben der starken Verdunstung aus den Gewässern und aus den im Spreewald typischen Feuchtgebieten infolge der anhaltend hohen Temperaturen ist die Entnahme von Bewässerungswasser einer der Gründe für die Wasserprobleme.
Wasser sollte wenn nur in den Morgenstunden von 5.00 bis 8.00 Uhr und den Abendstunden von 20.00 bis 22.00 Uhr entnommen werden. Es sollte sparsam nur mit Gießkannen entnommen werden und die Pumpen zur Wasserentnahme aus Fließen sollten außer Betrieb bleiben.
Dazu wird eine befristete Einschränkung des Anliegergebrauchs durch eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde vorgenommen. Danach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr und in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr untersagt. Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben. Die Allgemeinverfügung wird in der Tagespresse und im Amtsblatt des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Verfügung wird in ähnlicher Form im Bereich der Spree in den Landkreisen Oberspreewald Lausitz und Spree-Neiße erlassen.