Warnung vor Wanderarbeitern im Landkreis Dahme-Spreewald
Immer wieder sind in unserem Landkreis Wanderarbeiter unterwegs. Meist sind sie englischsprachig oder haben einen englischen Akzent. Sie bieten Teerarbeiten, Pflasterarbeiten oder andere handwerkliche Tätigkeiten zu besonders günstigen Preisen an. Momentan sind sie vorwiegend im Raum Wildau und Königs Wusterhausen anzutreffen.
Der Landkreis Dahme-Spreewald weist als eine zuständige Behörde bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie illegaler Gewerbe- und Handwerksausübung darauf hin, dass es sich bei diesen angebotenen Tätigkeiten durchaus um Schwarzarbeit handeln könnte. Daher wird Bauherrinnen und Bauherrn eindringlich geraten, mögliche Firmen vor Auftragserteilung zu überprüfen und nur seriöse Handwerksfirmen oder Garten- und Landschaftsbauunternehmen zu beauftragen. Seriöse Anbieter sind im Besitz einer Reisegewerbekarte und/oder einer Handwerkerkarte – lassen Sie sich diese zeigen. Auch eine ordentliche Rechnung mit Firmenangabe, Rechnungsnummer und Steuernummer sollte für den Auftragnehmer kein Problem sein.
Angebote von Schwarzarbeit rechtzeitig erkennen
Bei unseriösen Angeboten wird die Vorlage der oben genannten Unterlagen oft abgelehnt und stattdessen mit „Schnäppchen-Angeboten“ gelockt. Auch Vorauszahlungen für Materialbeschaffung sollen oft geleistet werden. Sehr kurzfristige Auftragserledigungen werden beworben und oft wird sogar Druck zum schnellen Abschluss eines Vertrages aufgebaut. Eine solche Beauftragung kann fatale Folgen haben – sowohl für Personen, die den Auftrag erteilen, als auch für andere Grundstücksnutzer oder -eigentümer.
Negative Folgen nicht nur für Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Erfahrungen aus anderen Bundesländern und Landkreisen haben gezeigt, dass die illegal ausgeübten Handwerksleistungen von Wanderarbeitern teils mangelhaft und unvollständig ausgeführt sind. Garantieansprüche können in diesen Fällen selbstverständlich nicht eingefordert werden - zumal die unseriösen Firmen im Nachgang nicht mehr greifbar sind. Die Bauschutt- und Abfallentsorgung wird oft nicht geregelt, so dass der Grundeigentümer darauf sitzen bleibt oder es zu illegalen Entsorgungen auf Kosten der Umwelt und der Steuerzahler kommt. Nicht zu vergessen: Ordnungsgemäß geführte Handwerksbetriebe und die Allgemeinheit werden durch Schwarzarbeit geschädigt.
Im schlimmsten Fall kann den Auftraggebern hierbei nicht nur ein Verfahren wegen Beauftragung mit Schwarzarbeit drohen, zusätzlich könnten diese auch wegen illegaler Müllentsorgung verantwortlich gemacht werden.
Melden Sie unseriöse Angebote an das Ordnungsamt des Landkreises
Vermeiden Sie die Vergabe von Arbeiten an Auftragnehmer, die Sie nicht vorher überprüft haben. Sind Sie sich nicht sicher, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gewerbebehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch die Handwerkskammer kann überprüfen und Auskunft geben, ob die Firmen dort angemeldet sind. Prüfen Sie die Erreichbarkeit der Firmen und erkundigen Sie sich, woher die Baustoffe geliefert und auf welche Weise die Abfälle entsorgt werden. Sollten Ihnen offensichtlich unseriöse oder fragwürdige Angebote gemacht werden, richten Sie Ihre Hinweise bitte an das Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit – diese werden selbstverständlich vertraulich entgegengenommen und geprüft.
Amtsleiter
Andreas Schleicher
Landkreis Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)
Tel.: 03546 20-1518
Fax: 03546 20-1555
E-Mail: ordnungsamt@dahme-spreewald.de