Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk!
Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb. Der sorglose und leichtfertige Umgang mit Feuerwerkskörpern führt immer wieder zu Unfällen – vom Wohnungsbrand bis hin zu Gehörschäden und schwersten Verletzungen.
Damit der Jahreswechsel 2009/2010 nicht zur "arbeitsreichsten Nacht" für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, hat Kreisbrandmeister Horst Starke einige Sicherheitstipps zusammengestellt:
1. Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.
2. Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
3. Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.
4. Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.
5. Nichtgezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden!
6. Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper.
7. Alle in Deutschland im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper werden vom Bundesamt für Materialwirtschaft und -prüfung(BAM) geprüft und zugelassen und mit einer speziellen Kennzeichnung (BAM-Kennzeichnung) sowie einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis versehen. Diese sind am aufgedruckten Zulassungszeichen 'BAM' und einer vierstelligen Zulassungsnummer erkennbar, die mit den Buchstaben 'BAM-PI' oder 'BAM-PII' beginnt. Bei den im Ausland erhältlichen Feuerwerkskörpern fehlt in der Regel eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind. Das Einführen, Vertreiben oder Verwenden von nicht zugelassener Billigware gefährdet nicht nur andere, sondern wird auch als Straftat geahndet!
8. Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.
9. Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
10. Abgebranntes Feuerwerk ordnungsgemäß entsorgen. Dies schont nicht nur die Umwelt, sondern verhindert auch, dass sich Kinder beim Spielen mit den Feuerwerksresten verletzen.