Vorsicht beim Kauf von Pferden
Kreistierarzt Dr. Clemens Müller informiert über die
ansteckende Blutarmut der Einhufer (infektiöse Anämie der Einhufer) – IAE in Deutschland:
In den letzten Monaten wurden mehrere Fälle von der infektiösen Anämie der Einhufer (IAE) in Deutschland, insbesondere in den Bundesländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an IAE gemeldet. Zu der Gruppe der Einhufer gehören die Pferde, Esel, Maultiere und Zebras. Bei der IAE handelt es sich um eine Viruserkrankung.
Die Ermittlungen haben unter anderem eine Verbindung zu legalen und illegalen Verbringungen von Pferden aus Rumänien ergeben. Die Pferde waren ohne die vorgeschriebenen Tiergesundheitsbescheinigungen und Untersuchungen von Rumänien nach Deutschland gebracht worden. Immer wieder gelangen Pferde aus Rumänien auf illegalen Wegen nach Deutschland. Sie stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle für die Übertragung der IAE und auch anderer Infektionskrankheiten dar.
Die betroffenen Pferdebestände wurden umgehend gesperrt, das heißt z.B., es dürfen keine Pferde mehr Ein- oder Ausgestallt werden und der Personen- und Fahrzeugverkehr muss eingeschränkt werden. Weiterhin wird ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens einem Kilometer eingerichtet und umfangreiche Untersuchungen auf mögliche Weiterverbreitung des Erregers auf andere Pferde eingeleitet.
Die IAE kann bei Pferden, oder bei den anderen genannten Einhufern, zu langwierigen Krankheitsverläufen mit Fieber, Schwäche, Blutarmut und auch zum Tod führen. Erkrankte Tiere scheiden das Virus mit allen Körpersekreten- und exkreten aus. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten, eher selten durch direkten Kontakt zwischen den Tieren. Menschen sind nicht gefährdet. Die Inkubationszeit, das heißt die Zeit zwischen der Ansteckung und des Ausbruchs der Krankheit, beträgt normalerweise eine bis drei Wochen, kann aber auch bis zu drei Monate dauern. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und können die Infektion potentiell auf andere Einhufer übertragen. Betroffene Tiere müssen daher leider eingeschläfert werden.
Eine Therapie oder eine Impfung ist nicht möglich.
Die Krankheit trifft überwiegend in Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien sowie Süd- und Osteuropa auf. In nord- und mitteleuropäischen Ländern kommt die Krankheit nur sporadisch vor.
Deswegen sollten die Pferdehalter beim Kauf eines Tieres unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere und Kennzeichnungen achten, darunter den so genannten Equidenpass, das Veterinärattest und den Mikrochip. Nur mit den entsprechenden gültigen Papieren kann sichergestellt werden, dass neu eingestallte Pferde kein Gesundheitsrisiko für die anderen Pferde darstellen.
Der Gesundheitszustand des Pferdes sollte genau angeschaut und die Dokumente des Pferdes auf Echtheit geprüft werden. Ein angestrebter Kauf aus Rumänien sollte einhergehen mit einer Recherche in Rumänien, um sich über die Herkunft des Pferdes zu informieren. Zusätzlich sollte eine Blutuntersuchung auf das Virus erfolgen. Diese sollte unbedingt 90 Tage nach dem Erwerb des Pferdes wiederholt werden.
In Deutschland ist die ansteckende Blutarmut in den vergangenen Jahren selten aufgetreten. In Rumänien dagegen waren allein im vergangenen Jahr mehr als 11.000 Pferde betroffen. Anders als in anderen Mitgliedstaaten ist die IAE in Rumänien endemisch, das bedeutet, das in einer bestimmten Region dieser Virus bekanntermaßen vermehrt auftritt und die infizierten Tiere werden nicht unverzüglich geschlachtet.
Die EU hat daher strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
Demnach müssen Pferde unter anderem folgende Vorraussetzungen vor der Verbringung aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten erfüllen:
- mehrmals auf die IAE untersucht werden,
- mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet sein,
- einen Equidenpass haben und
- von einem ordnungsgemäß ausgefüllten Tiergesundheitszeugnis begleitet sein.
Die IAE ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit unklarer Symptomatik sollten sofort dem Hoftierarzt vorgestellt werden.
Bei Seuchenverdacht muss das Veterinäramt informiert werden.
Anhaltspunkten über illegale Verbringungen von Pferden aus Rumänien wird seitens des Veterinäramtes umgehend nachgegangen.