Vormundschaft – Eine schwierige Aufgabe!?
Wenn Eltern die Verantwortung für ihr minderjähriges Kind nicht übernehmen können, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das können der plötzliche Tod von Eltern, Krankheiten, Konflikte oder schwierige Lebenssituationen sein.
Vormundschaft bzw. Ergänzungspflegschaft wird durch das zuständige Amtsgericht, Familiengericht, angeordnet. Häufig wird durch das Familiengericht das örtliche Jugendamt zum Vormund bzw. Ergänzungspfleger bestellt. Hier sind einzelne Mitarbeiter mit der Ausübung von Vormundschaften beauftragt. Der Vormund hat dann Elternrechte auszuüben und wird zu einer wichtigen Person im Leben aller Beteiligten. Er hat für sein Mündel (Kind) den weiteren Lebensweg zu sichern. Dazu gehören unter anderem Entscheidungen, beispielsweise; wo soll das Kind leben, welchen Kindergartens soll es besuchen, wie kann der schulische oder berufliche Werdegang des Mündels aussehen.
Der Vormund hat Entscheidungen und Einwilligungen für die gesundheitlichen Belange eines Minderjährigen zu treffen, ebenso die Verantwortung für seine finanzielle Situation wahrzunehmen. Grundsätzlich sind alle Entscheidungen des Vormundes auf das Wohl des Kindes ausgerichtet. Der Wille des Kindes ist in jeder Phase ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist der persönliche Kontakt zwischen Mündel und Vormund notwendig.
Durch die Anordnung der Vormundschaft entsteht für alle Beteiligten eine neue Situation, die beim Vormund viel Einfühlungsvermögen und Offenheit voraussetzt. Gemeinsam muss geschaut werden, welche Probleme am dringendsten geklärt werden müssen. Um die Lebenssituation des Mündels zu erfassen und zukunftsichernde Entscheidungen für das Kind zu treffen, gilt es Verbündete aus dem Lebensumfeld des Kindes zu suchen. Dazu gehört auch die Frage zu prüfen, gibt es hier eine Vertrauensperson, die als Vormund geeignet ist? Ist das Kind damit einverstanden? Oder gibt es Menschen in unserer Region, die gern ehrenamtlich eine solche Aufgabe oder eine Patenschaft für eines unserer Mündel übernehmen möchten?
Durch das Jugendamt des LDS werden jährlich zirka 250 Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften geführt, die durch 4 berufene Vormünderinnen wahrgenommen werden. Darüber hinaus wird eine weit geringere Anzahl von Vormundschaften durch einzelne Personen ehrenamtlich geführt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Rechtsgrundlage für die Anordnung und Führung von Vormundschaften und Pflegschaften, stellt die Führung von so genannten Einzelvormundschaften vor die Führung der Vormundschaften durch das Jugendamt. Über die Eignung eines Einzelvormundes entscheidet das Vormundschaftsgericht, unter Berücksichtigung des Wunsches des Mündels. Die Tätigkeit des Einzelvormundes setzt keine besondere Ausbildung voraus, sondern ein persönliches Engagement. Verantwortungsbewusstsein, sich für die Belange des Mündels einzusetzen, Zeit für Nähe zum Mündel und die Fähigkeit zur Toleranz und Akzeptanz anderer Lebensweisen sollten allerdings vorhanden sein.
Kinder sind der Reichtum unserer Gesellschaft. Kinder, die vernachlässigt , misshandelt oder missbraucht wurden, Kinder, die ihre Eltern verloren haben oder von ihnen im Stich gelassen wurden, bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Sie als Vormund zu fördern und zu begleiten ist eine schwierige, aber zugleich auch lohnende Herausforderung.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, sich für die Arbeit eines Einzelvormundes interessieren oder an weiteren Informationen zum Thema Vormundschaften interessiert sein, können Sie gern mit den Amtsvormünderinnen des Jugendamtes LDS unter der Telefonnummer 03546/201730 Kontakt aufnehmen.