Überprüfung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Die Bußgeldstelle des Landkreises Dahme-Spreewald hat im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Jahre 2009 mehr als 2 Millionen Fahrzeuge überprüft.
Sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die Überprüfungen mit Hilfe von neun stationären und einer mobilen Anlage vor, verarbeiten die gewonnenen Messergebnisse, verfolgen und ahnden die Verstöße. Dabei kamen bis zu vier Messeinheiten täglich in den stationären Anlagen zum Einsatz.
Rund 35.000 Mal wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 7 km/h überschritten, davon in 3000 Fällen um mehr als 20 km/h. In 170 Fällen musste ein Fahrverbot von mindestens einem Monat ausgesprochen werden.
Die einen nennen es Abzocke, die anderen wirksame Präventionsmaßname im Rahmen der Unfallbekämpfung.
Nachweislich ist die Zahl der Geschwindigkeitsverstöße im Bezug auf die Gesamtzahl der kontrollierten Fahrzeuge seit mehr als 10 Jahren rückläufig. Waren es im Jahre 2000 noch mehr als 3 Prozent aller kontrollierten Fahrzeuge, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit an den Messanlagen überschritten, so waren 2009 lediglich noch 1,7 Prozent zu verzeichnen.
Die Zahl der Fahrverbote sank von fast 600 auf 170.
Wesentliches Ergebnis der Kontrollen aber sind vor allem die im Jahr 2009 gesunkenen Unfallzahlen, insbesondere die der schweren Unfälle.
Damit sich diese Entwicklung auch in der Zukunft fortsetzt, wird die Bußgeldstelle ab Mitte Februar ein neues mobiles Messgerät in einem PKW einsetzen, das die Fahrzeuge aus beiden Fahrtrichtungen kontrollieren kann.