Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0147 - 02.07.2010

Kreis gibt Tipps zum Grillvergnügen

Auch im Landkreis Dahme-Spreewald gilt die höchste Waldbrandstufe IV und die Wetterberichte für das Wochenende frohlocken mit deutlich über 30 Grad Hitze. Gerade mit Blick auf das anstehende Viertelfinale der Fußballweltmeisterschaft also ideale Voraussetzungen sich mit Freunden, Familie und Nachbarn in gemütlicher Runde bei kalten Getränken zum Grillen und "Public Viewing" zu verabreden.

Leider wird dabei manchmal unsachgemäß und sorglos mit dem Grill umgegangen. Kreisordnungs- und Verbraucherschutzdezernent Wolfgang Schmidt vom Landkreis Dahme-Spreewald gibt Tipps, damit nichts schief geht und der Abend zu einem ungetrübten Genuss wird.

Gefahrloser Grillspaß beginnt bei der Auswahl des Standorts: Der Untergrund muss feuerfest sein und der Grill kippsicher stehen. Zu brennbaren Materialien, vor allem auch zum Wald oder Feldern muss genügend Abstand gehalten werden. Zum Anzünden der Holzkohle eignen sich am besten spezielle Grillanzünder. Auf keinen Fall sollte man Spiritus oder gar Benzin benutzen, da gefährliche Verbrennungen die Folge sein können.
Zum Grillen sollte ausschließlich Holzkohle verwendet werden, denn beim Verbrennen von Holz oder Papier entstehen verhältnismäßig große Mengen an krebserregenden Benzopyrenen. Bei unsachgemäßem Grillen oder Räuchern gelangen diese mit dem Rauch an die Nahrungsmittel und lagern sich dort ab. Das Grillgut selbst sollte erst auf den Grill gelegt werden, wenn die Holzkohle gut durchgeglüht ist. Dafür muss man zwischen 30 und 60 Minuten einplanen.

Ein besonderes Augenmerk sollte den Nachwuchs-Grillern gelten: Feuer ist für Kinder ein faszinierendes, aber auch gefährliches „Spielzeug". Bei den extremen Wetterbedingungen sollte immer ein Eimer Wasser oder der Gartenschlauch zum löschen griffbereit sein. Keinesfalls darf in einem geschlossenen Raum der Grill angeworfen werden: dann droht nämlich Erstickungsgefahr.

Damit der Grillspaß nicht in Nachbarstreitigkeiten vor dem Gericht endet sollte man sich auch der gesetzlichen Regelungen bewusst sein. Das Land Brandenburg hat hierzu im Landesimmissionsschutzgesetz Regelungen getroffen. Eine der häufigsten Ungewissheiten ist, ob auf dem Balkon gegrillt werden darf. Grundsätzlich gilt: Ja, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. Aber die Nachbarn dürfen sich dadurch nicht gestört fühlen. Grill- und Essensgerüche dürfen nur in zumutbarem Umfang und Rauchschwaden überhaupt nicht in die benachbarten Wohn- und Schlafräume ziehen. Deshalb sind Holzkohlegrills auf dem Balkon tabu, erlaubt sind Strom- und Gasgriller. Auch Eigenheim- und Gartenbesitzer müssen darauf achten, dass der Abstand zum Nachbarn so groß ist, dass dieser nicht durch Qualm und Rauch in seinen Wohnräumen belästigt wird. Am besten ist es, man spricht vorher mit seinen Nachbarn oder läd sie gleich zum grillen mit ein!

Zur ungetrübten Grillparty gehört aber auch die sorgfältige Auswahl des Fleisches. Schinken, Kassler, Dauerwurst oder auch Pökelfleisch gehören nicht auf den Grill, da bei diesen Fleischsorten die Bildung der krebserregenden Nitrosamine unter Hitzeeinwirkung beschleunigt wird.
Das Grillfleisch muss außerdem immer gut durchgegart werden. Gerade bei Geflügel sollte darauf geachtet werden, dass das Fleisch auch am Knochen eine weiße bis graue Farbe hat. Salate und Grillsoßen sollten immer gut gekühlt und erst kurz vor dem Verzehr aufgetragen werden.