Keine Notzeit und kein Zufütterungsgebot
Die untere Jagdbehörde teilt mit, dass im Landkreis Dahme-Spreewald das Füttern von Schalenwild, (Rotwild, Damwild, Rehwild, Muffelwild und Schwarzwild) verboten ist.
Die lang anhaltende Schneelage erschwert einigen Wildarten die Aufnahme von natürlicher Nahrung. Wildtiere sind im Laufe der Evolution daran angepasst ihren Stoffwechsel im Winter auf ein Mindestmass zu reduzieren. So zum Beispiel hat das Rehwild in den Wintermonaten ein dichteres Winterhaar. Damit wird einem möglichen Wärmeverlust vorgebeugt. Die Bewegungsaktivitäten werden entsprechend angepasst.
Zur Sicherung der natürlichen Nahrungsaufnahme sind die Jäger in Zusammenarbeit mit den Landwirten vor Ort gefragt. Durch Freiräumen der Wildäcker, der Wege, der Ackerstreifen und Brachen ist der Zugang zu den Äsungsflächen zu ermöglichen. Im Wald kann beim Holzeinschlag für frische Baumtriebe und Rinde gesorgt werden.
Sollten die genannten möglichen Maßnahmen nicht ausreichen, wird die Untere Jagdbehörde revierbezogen nach einer intensiven Prüfung aller durchgeführten oder durchzuführenden Maßnahmen durch den Jäger die Festsetzung der Notzeit unter Auflagen veranlassen.
Spaziergänger und Winterwanderer sollten die Hauptwege nicht verlassen. Querfeldeinwanderer, die den Hauptweg verlassen, stören das Wild. Durch das unnötige Aufschrecken des Wildes sowie das panische Fluchtverhalten verbraucht das Wild zusätzlich Energie. Die Hundehalter werden aufgefordert, ihre vierbeinigen Freunde unbedingt an der Leine zu führen.
Auch das Füttern von Wasservögeln sollte unterlassen werden. Gänse und Schwäne holen sich ihre Nahrung auf Äckern und Wiesen. Für die Enten sorgen bei Bedarf die Jäger mit entsprechendem Futter.
Für die Feldhasen, Rebhühner und Fasane, auch Niederwild genannt sowie Adler ist eine artgerechte und angemessene Fütterung durch die Jäger erlaubt.
Die Jäger werden gebeten, sich derzeit auf die Hegemaßnahmen zu begrenzen und unnötige Störungen z. B. durch groß angelegte Gesellschaftsjagden zu vermeiden.