Keine CCS-Erkundungsarbeiten im LDS
Aufgrund wiederholter Anfragen ob es im Landkreis Dahme-Spreewald Planungen oder Erkundungen für die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) gibt, teilt das Umweltamt mit, dass bisher keine derartigen Verfahren im LDS bekannt sind.
Es wurden weder Voranfragen noch Anträge hinsichtlich möglicher Untersuchungsfelder bzw. Lagerstätten gestellt.
Laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums ist in Brandenburg geplant, den Untergrund in den Regionen Beeskow und Neutrebbin zu erkunden, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob eine für die Bevölkerung sichere Speicherung von CO2 möglich wäre.
Die CO2-Abscheidung und –Speicherung, auch als CCS-Technologie (engl. Carbon Dioxide Capture and Storage) bezeichnet, ist die Ablagerung von Kohlendioxid in tiefen unterirdischen Gesteinsschichten auf unbegrenzte Zeit. Dadurch soll weniger CO2 in die Atmosphäre gelangen, denn dort wirkt es als Treibhausgas. CO2-Emissionen werden als eine wesentliche Ursache der globalen Erwärmung gesehen.
Nach Aussage des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) sind in unserer Region nur Salzwasser führende Gesteinsschichten ab ca. 1000 m Tiefe dauerhaft dafür geeignet. Das Land Brandenburg kommt daher nach vorliegenden Erkenntnissen zum Bodenaufbau grundsätzlich in Frage.
Wie sieht ein derartiges Verfahren aus?
Die CO2-Lagerung im Untergrund ist ein bergrechtliches Verfahren, bei dem der Verfahrensführer das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ist. Zunächst ist eine Erlaubnis zur "Erkundung des Untergrundes" nach Bergrecht beim LBGR einzuholen. Hier wird nach geeigneten Lagerstätten gesucht.
Im zweiten Schritt werden über ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeits¬prüfung die Errichtung und der Betrieb eines Speichers beantragt. Hier ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit festgeschrieben. Der Entwurf des CO2-Speichergesetzes sieht außerdem die Beteiligungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie des Umweltbundesamtes vor.