Pres­se­mit­tei­lung

2011 / 0063 - 23.02.2011

Information zur Mietwerterhebung im Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald lässt derzeit als Träger der „Kosten der Unterkunft“ nach den Sozialgesetzbüchern II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und XII (Sozialhilfe) die ortsüblichen Wohnungsmarktmieten erheben. Ziel der Erhebung ist es, Basisdaten für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Diese Rechtssicherheit liegt nicht nur im Interesse der Leistungsbezieher/innen, sondern auch im Interesse aller Steuerzahler/innen.

Mit der Erhebung und Auswertung der hierfür nötigen Informationen hat der Landkreis das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Analyse & Konzepte erstellt auf Basis empirisch erhobener Daten eine repräsentative Mietwertübersicht. Für diese Datenerhebung bittet der Landkreis um Unterstützung und Mitarbeit.

Es ist wichtig, dass die angeschriebenen Vermieter an der Erhebung teilnehmen.
Nur bei einer entsprechenden Teilnahmebereitschaft kann eine repräsentative Übersicht der Mietdaten erstellt werden.

Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig, es werden alle Regelungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) strengstens eingehalten. Sämtliche Angaben werden von Analyse & Konzepte ausschließlich für die Mietwerterhebung des Landkreises Dahme-Spreewald erhoben und ausgewertet; sie werden für keine anderen Zwecke verwendet. Zur Gewährleistung des Datenschutzes werden die Einzelergebnisse streng vertraulich behandelt. Die Befragung ist anonym, Namen und genaue Anschrift sind nicht anzugeben.

Mit dem Anschreiben des Landkreises Dahme-Spreewald wird ein Merkblatt versandt, das weitergehende Informationen zur Mietwerthebung enthält.