Hochwassersituation im LDS
Auch im Landkreis Dahme-Spreewald haben wir praktisch seit August 2010 immer wieder Hochwasser. Einerseits waren erhebliche Niederschläge zu verzeichnen, welche zum Teil 50% über den Jahresmittelwerten lagen. Die Spree, die Berste und die Dahme führten immer wieder Hochwasser. Außerdem waren auch die Niederschläge im oberen Spreeeinzugsgebiet sehr hoch, welche dann zeitversetzt auch Auswirkungen auf die Unterlieger haben.
Es wird damit gerechnet, dass im Landkreis Dahme-Spreewald auch in Lübben die Hochwasseralarmstufe 2 erreicht wird. Unterhalb Leibsch, so auch im Schwielochsee, wird die Hochwasseralarmstufe 2 noch eine Weile andauern. Die Dahme und die Berste befinden sich in der Hochwasseralarmstufe 1.
In unserem Bereich ist es typisch, dass die Spree eher träge reagiert. So halten abgeflachte Hochwasserereignisse dann auch länger an. Dagegen reagieren die Flüsse Berste und Dahme heftiger. Sie steigen schneller und fallen auch wieder schneller.
Oft wurde in den Medien von der Talsperre Spremberg berichtet, welche oberhalb Cottbus an der Spree liegt. Die Talsperre Spremberg dient u. a. der Kappung von Hochwasserspitzen. So kann das unterliegende Spreegebiet – hier in erster Linie Cottbus und dann folgend Lübben – entlastet werden. Weiter wird mit dem Dahme-Umflutkanal (eigentlich müsste dieser Spree-Umflutkanal heißen) mittels der Wehranlage Leibsch Wasser aus der Spree in die Dahme unterhalb von Märkisch Buchholz geleitet. Alle diese Steuerungsprozesse werden vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) in Cottbus durchgeführt. Es erfordert viel Fingerspitzengefühl, z. B. die Talsperre im richtigen Zeitraum in der geeigneten Kapazität wieder leer zu fahren, um für neue Niederschläge genügend Speicherraum zur Verfügung zu haben. Aber auch die Verteilung im Spreewald und dann in Leibsch in Richtung Spree und Dahme ist nicht einfach. Diese Regulierung wird vom LUGV sehr bedacht und hydrologisch fundiert vorgenommen.
Wie kann man sich vor Hochwasser schützen? Wirklich komplett schützen kann man sich nicht. Jedoch können die Hochwasserrisiken vermindert werden. So befinden sich im Landkreis rund 100 km Deichanlagen, welche zwar nicht jedes Hochwasser abhalten, aber doch vor bestimmten Ereignissen schützen können. Nicht alle Gewässer sind mit Deichen versehen, wie die Teupitzer und Köriser Seen, welche auch recht selten ansteigen. Im Zeitraum seit August 2010 waren Wasserstandsanstiege um die 40 cm, bereichsweise auch 60 cm und mehr zu verzeichnen. Daraus resultierten erhebliche Betroffenheiten für Gewässeranlieger, für die sich oftmals die Frage nach dem elementaren Schutz von Eigentum und Besitz stellt.
Dazu soll auf die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verwiesen werden, welche wertvolle Informationen und Hinweise für Bauherren, Hausbesitzer und Mieter sowie ebenso für Architekten und Ingenieure enthält.
Unter der Internetadresse „http://www.bmvbs.de“ kann man über den Suchbegriff „Hochwasserschutzfibel“ diese Broschüre bestellen.
Auch auf ein anderes akutes Problem muss hingewiesen werden: Die aktuell dramatischen Hochstände des Grundwassers. Vermutlich haben abertausende Häuser Wasser im Keller. Diese Situation ist den hohen Niederschlägen der vergangenen Monate geschuldet. Laut Landesregierung gleichen die Mengen schon fast einer Naturkatastrophe. Eine Entschärfung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Linderung ist erst mit Beginn der Vegetationsperiode zu erwarten.
Die innerjährlichen Grundwasserhöchststände treten hydrologisch bei flurnahem Grundwasser etwa im April/Mai zum Beginn der Vegetationsperiode auf. Die innerjährlichen Tiefststände erscheinen mit Herbstbeginn (innerjährliche Schwankung z.B. etwa 0,5 bis 1 m). Dazu kommt noch das überjährliche Schwankungsverhalten im Wechsel von typischerweise einigen nassen mit einigen trockenen Jahren. Diese Schwankung kann ebenfalls im Bereich von etwa 0,5 bis 1 m angenommen werden, ist aber regionsabhängig.
Bis zum Frühjahrsbeginn kann also das Grundwasser noch etwas ansteigen.
Es wir in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das abgepumpte Wasser auf keinen Fall in die vorhandenen Schmutzwassersysteme eingeleitet werden darf. Die Schmutzwassersysteme (Kanalnetze, Pumpwerke, Kläranlagen) sind nicht dafür ausgelegt, Niederschlagswasser und Grundwasser in den derzeit anfallenden Mengen mitzubehandeln. Die hydraulischen Kapazitäten der Anlagen sind begrenzt. Eine Überlastung der Anlagen kann in der Folge zu erheblichen Störungen führen.
Es soll aber auch auf die enormen Schäden in der Landwirtschaft aufmerksam gemacht werden. Große Flächen stehen im Gebiet der Spree, der Dahme und der Berste unter Wasser. Dies behinderte die Ernte und Ansaat im vorigen Jahr und wirkt sich schon dadurch auf die Bewirtschaftung der Flächen in diesem Jahr aus. Auch mit Behinderungen bei der Frühjahrsbestellung muss gerechnet werden.
Es bleibt zu hoffen, dass die zurückliegende und aktuelle Situation ein historisches Ereignis bleibt und sich nicht zu oft wiederholt.