Pres­se­mit­tei­lung

2011 / 0109 - 25.03.2011

Hilfsprogramm für Landwirte

Das Land Brandenburg hat ein Hilfsprogramm für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen der vom Hochwasser 2010 betroffenen Landkreise aufgelegt. Ziel des Programms ist ein Teilausgleich der durch die extremen Niederschläge entstandenen Schäden und die Sicherung des Anschlusses an die nächste Produktionsperiode.
Antragsformulare und Merkblätter können betroffene landwirtschaftliche Unternehmen beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft erhalten bzw. über das Internet unter www.ilb.de abrufen.
Die Anträge werden über das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft eingereicht. Abgabeschluss für die Einreichung ist der 08.04.2011. Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Es erfolgt kein voller Schadensausgleich, sondern es wird ein Zuschuss bis zu 30% des durch die Witterungsunbilden entstandenen Schadens gezahlt.
Voraussetzung ist, dass der bereinigte Betriebsertrag (bBE) 2010 mehr als 30% unter dem normalen bereinigten Betriebsertrag der vergangenen drei Wirtschaftsjahre liegt.
Betriebe, die 30% und weniger Ausfall des bBE haben, erhalten keine Beihilfe.
Eine Zuwendung wird nicht gezahlt, wenn der Zuwendungsbetrag unter 2.500 € liegt.
Nicht gefördert werden Antragsteller, deren Summe der Einkünfte aus gewerblicher und nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit mehr als 30 % der gesamten Einkünfte aus 2010 betragen (Nebenerwerbslandwirte).