Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in der EU
Das EU-Parlament stimmte am 7.7.2022 auf Vorschlag der EU-Kommission für eine Vereinfachung der Anerkennung ukrainischer Führerscheine und Befähigungsnachweise in der EU. Somit müssen UkrainerInnen ihren Führerschein nicht nach 6 Monaten gegen einen EU-Führerschein umtauschen. Diese Frist wurde auf 12 Monate verlängert.
Die „Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus der Ukraine nach Wohnsitznahme im Inland nach § 29 Abs. 1 Satz 4 FeV anlässlich der Invasion in der Ukraine durch Russland“ wurde am 20. Juli im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 27/2022 veröffentlicht.
Diese Allgemeinverfügung gilt nur für ukrainische Bürger, welche Ihren Wohnsitz ab dem 24. Februar 2022 in Deutschland begründet haben.
Bei Fahrten im öffentlichen Verkehr wird angeraten, eine Kopie dieser Allgemeinverfügung sowie einen Nachweis über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden oder angemessenen Schutz mitzuführen.