Pres­se­mit­tei­lung

2014 / 0160 - 14.07.2014

Geburt im Vertrauen – eine Chance für Mutter und Kind

Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Jede Mutter hat das Recht, bei den Schwangerschaftsberatungsstellen vor, während und nach der Schwangerschaft anonym und beschützt Hilfe zu suchen. Dennoch sind Kindsaussetzungen und Kindstötungen immer noch traurige Wirklichkeit.

Zum 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" in Kraft getreten.

Die gesetzliche Neuregelung unterstützt Frauen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten und schafft diesen ein umfassendes Beratungsangebot.

Für betroffene Frauen wird ein bundesweites Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ eingerichtet. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 4040020 können Frauen rund um die Uhr zunächst ohne persönliche Kontaktaufnahme und vollkommen anonym die ersten Hilfestellungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet das Internetportal www.geburt-vertraulich.de den Schwangeren Hilfestellung und Information.

Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, das Kind mit professioneller medizinischer Hilfe zur Welt zu bringen. Dabei wird der Wunsch nach einer Nichtbekanntgabe der persönlichen Daten der Mutter berücksichtigt und gleichzeitig werden die medizinischen Gefahren einer unbegleiteten Geburt vermieden. Die neuen Regelungen ermöglichen es der Frau, ihr Kind in einer Klinik oder bei einer Hebamme sicher zur Welt zu bringen und gleichzeitig mindestens 16 Jahre lang ihre Anonymität zu wahren. Im gesamten Verfahren erhält die Frau umfassenden Vertraulichkeitsschutz: die Schwangere offenbart sich allein gegenüber der zur Verschwiegenheit verpflichteten Beraterin. Gegenüber allen anderen Einrichtungen, Behörden und Personen bleibt ihre Identität verborgen. Sie handelt im gesamten Verfahren unter ihrem Pseudonym.

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt berücksichtigt zum einen die Interessen der Schwangeren, insbesondere ihren Wunsch nach Geheimhaltung ihrer Identität. Zum anderen werden die Rechte des Kindes deutlich gestärkt. Denn durch umfassende Beratung und Hilfsangebote, eine medizinische Versorgung bei der Geburt und die Adoptionsvermittlung werden der Frau Alternativen aufgezeigt. Dies ermöglicht ihr, Lösungsmöglichkeiten für sich und das Kind zu finden und vor einer Verzweiflungstat wie Aussetzung oder gar Tötung des Kindes bewahrt zu werden. Darüber hinaus werden die gesundheitlichen Gefahren, die bei einer Entbindung auch für das Kind bestehen können, in einem medizinisch betreuten Umfeld minimiert.

Beim Verfahren der vertraulichen Geburt wird das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft beachtet. Denn mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat es die Möglichkeit, Einsicht in die Daten seiner Mutter zu nehmen. Zuvor erhält die werdende Mutter in der Beratung Informationen zu den Rechten des Kindes. Sie wird darüber aufgeklärt, dass die Kenntnis der Herkunft für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes besonders wichtig ist. Dadurch soll ihre Bereitschaft gefördert werden, dem Kind Informationen über seine Herkunft und die Hintergründe seiner Abgabe mitzuteilen. Das Kind soll davor bewahrt werden, in Ungewissheit über seine Abstammung leben zu müssen.

Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen spielen bei der vertraulichen Geburt eine zentrale Rolle. Zum einen stehen sie mit der Schwangeren im persönlichen Kontakt und unterstützen sie individuell. Die Beratung ist anonym, erfolgt ergebnisoffen und soll der Frau Perspektiven aufzeigen, damit sie Hilfen annehmen und ihre Situation bewältigen kann.

Im Landkreis Dahme-Spreewald bieten
• der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e.V., Am Bahnhof 5, 15926 Luckau,
• das Diakonische Werk der Kirchenkreises Lübben e.V., Geschwister-Scholl-Straße 12, 15907 Lübben (Spreewald) sowie 
• der DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V., Erich-Weinert-Straße 46, 15711 Königs Wusterhausen,

entsprechend professionelle Beratung an.

Zum anderen sind die Beratungsstellen auch eine Organisations- und Steuerungsinstanz. So wirken im Verfahren der vertraulichen Geburt neben den Beratungsstellen, Kliniken und Hebammen auch Jugend- und Standesämter, die Adoptionsvermittlungsstellen und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit.

Kann die Frau die Anonymität nicht aufgeben und das Kind nicht selbst behalten, wird in der Regel ein Adoptionsverfahren eingeleitet. Adoptionsvermittlungsstellen sollen auch an der Beratung zur vertraulichen Geburt insgesamt mitwirken und ihre Kompetenzen und Erfahrungen mit einbringen. Die Kooperation der Schwangerschaftsberatung mit der Adoptionsvermittlung dient der Beratungsqualität und langfristigen Betreuung der adoptionswilligen Frau vor und nach der Geburt und somit zugleich dem Kindeswohl.

Ansprechpartner vor Ort ist die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Dahme-Spreewald bei dem Amt für Jugend, Familie und Sport, Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald).