Pres­se­mit­tei­lung

2023 / 0158 - 28.07.2023

Frei von der Afrikanischen Schweinepest - wie geht es weiter?

Zaunrückbau nach Risikobewertung

Sie sehen die Protagonisten der Afrikanische Schweinepest im Landkreis Dahme-Spreewald bei der Verkleinerung des Restriktionsgebiet.

Mit der Tierseuchenallgemeinverfügung Nr. 2/2023 vom 20. Juli 2023 wurde das seit mehr als zwei Jahren aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Dahme-Spreewald bestehende Restriktionsgebiet "Sperrzone I", damals noch "Pufferzone", aufgehoben und die "Sperrzone II", seinerzeit "Gefährdetes Gebiet", in eine "Sperrzone I" umgewandelt.

Fachrechtlich gesehen ist der Landkreis damit wieder frei von der ASP. Das verbleibende "Sperrzone I"-Gebiet im Südosten des Landkreises gilt nun nicht mehr als Infektions- sondern als Monitoringgebiet (Überwachungsgebiet).

Mit der Umwandlung in die Sperrzone I können die für die ASP-Bekämpfung aufgebauten Zäune wieder abgebaut werden. Zum Rückbau der Zäune wurde nun eine Risikobewertung der Kreisveterinärbehörde in Abstimmung mit der zuständigen Jagdbehörde vorgenommen. Fest steht, dass Wildschutzzäune, die in Zusammenhang mit aktiven Schweinepestgeschehen in anderen Landkreisen stehen, nicht abgebaut werden dürfen. Dazu gehören insbesondere die Zäune, die Teil der "Weißen Zone" im ASP-Geschehen um das Kerngebiet 10 im Landkreis Spree-Neiße sind.

Weiterer Bestand von Schutzzäunen notwendig

Im Landkreis Dahme-Spreewald handelt es sich um den Zaun, der östlich von Ullersdorf in Richtung Leeskow gebaut wurde, weiter in Richtung Jamlitz verläuft und dann ab der B 320 im Landkreis Spree-Neiße weitergeführt wird. Auch der Zaun, der von Leeskow in Richtung Reicherskreuz aufgestellt wurde, gehört zur Weißen Zone und darf bis auf Weiteres nicht abgebaut werden. Die Behörde bittet insbesondere an diesen Abschnitten weiterhin darum, die Tore konsequent geschlossen zu halten und jedes verendet aufgefundene Wildschwein unverzüglich zu melden.

Erste Rückbauten beginnen an Segmentzäunen

Abgebaut sollen nach den Vorgaben des Landes als erstes die sogenannten Segmentzäune und nach Fortführung der Risikobewertung der äußere und innere Ring um das ehemalige Kerngebiet im LDS. Die Lage der Afrikanischen Schweinepest wird dabei stetig weiter beobachtet. Für den Rückbau der festen Zäune wird eine Ausschreibung durch den Landkreis vorbereitet. Zum Start des Rückbaubeginns können daher noch keine Angaben gemacht werden.

In einem ersten Schritt werden die zum Abbau vorgesehenen Zaunabschnitte geöffnet, um den Durchgang für Wildtiere, aber auch für Landnutzer und Waldbesucher wieder uneingeschränkt zu ermöglichen, wo es die Sicherheit zulässt. Dies geschieht z. B. durch den Rückbau von Toren oder durch kleinere Zaunöffnungen z. B. an Wanderwegen, Wildwechseln und Gewässerquerungen - unter fachlicher Abstimmung der Behörden. Eine selbstständige Öffnung von Zaunabschnitten ist weiterhin unzulässig.

Was weiterhin bleibt, ist die verpflichtende Untersuchung von allen im Landkreis erlegten Wildschweinen auf die ASP. Der Wildschweinbestand im LDS soll auch zukünftig so reguliert werden, dass er nicht überhandnimmt. Der Landkreis hält daher an der sogenannten Pürzelprämie fest, die für jedes erlegte Wildschwein in Höhe von 20€ beantragt werden kann.

Auch die Fallwildsuchen müssen nach den Vorgaben der EU weiterhin risikoorientiert durchgeführt und nachgewiesen werden. Das heißt, auch das Betreten von privaten Flächen durch die vom Landkreis beauftragten Fallwildsucher ist zu dulden und zu unterstützen.

Die aktuelle Tierseuchenallgemeinverfügung ist im Amts­blatt Nr. 17 veröffentlicht. Die Anordnung zur verstärkten Bejagung im ganzen Landkreis, die Untersuchung von allen erlegten Wildschweinen auf ASP und die Hygienemaßnahmen gelten größtenteils weiterhin. Wenn Sie Wildschweine als Fall- oder Unfallwild auffinden, melden Sie den Fund bitte umgehend an: fall­wild­mel­dung@dahme-spree­wald.de