Ferienbetreuung in der Förderschule Lubolz ab diesem Sommer möglich
Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seiner jüngsten Sitzung die Ferienbetreuung der SchülerInnen der Förderschule in Lubolz ab diesem Sommer beschlossen. Seit Jahren war es den Eltern der förderbedürftigen Kinder, die die Schule der Lebensfreude besuchen, ein Anliegen die sechs Wochen Ferienzeit zu überbrücken. Denn es gab für die SchülerInnen, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stark beeinträchtigt sind, keine Ferienbetreuung direkt in der Schule.
Landrat Stephan Loge begrüßt die Angebotserweiterung außerordentlich: „Mit diesem Kreistagsbeschluss haben wir einen wichtigen Schritt zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern ab diesem Sommer getan. Damit wird ein auch von mir persönlich jahrelang forciertes Anliegen mithilfe unserer Bildungsdezernentin sowie unserer Abgeordneten realisiert“, sagt Loge.
Bildungsdezernentin Susanne Rieckhof befürwortet die Kreistagsentscheidung sehr: „Die Beeinträchtigungen der Kinder bedürfen besonderer Fürsorge. Insbesondere in den Sommerferien kann es für Berufstätige schwierig sein, die sechswöchige Ferienpause mit passenden Betreuungsangeboten zu überbrücken. Ich freue mich sehr, dass dank des positiven Votums der Kreistagsabgeordneten den Kindern der Schule der Lebensfreude hier ein unterstützendes Angebot gemacht werden kann“. Die Satzung der Schule wurde nun entsprechend angepasst.
Hintergrund
Der Landkreis Dahme-Spreewald ist unter anderem Träger der Schule der Lebensfreude, Förderschule für geistige Entwicklung in Lubolz. An der Förderschule der Lebensfreude werden derzeit 47 SchülerInnen unterrichtet, die in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt sind. Dazu zählen SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung, in der Sprache, mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Verhaltensstörungen. Zur Etablierung eines Ferienangebots an der Bildungseinrichtung fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit der Schulleitung und dem staatlichen Schulamt statt. Zudem musste durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Vorfeld des Kreistagsbeschlusses geklärt werden, ob hierfür eine Betriebserlaubnis erforderlich ist.