Fahren ohne Versicherungsschutz
Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald musste im vergangenen Jahr 3.279 Fahrzeughalter anschreiben, und ihnen die Zwangsstilllegung ihres Fahrzeuges wegen fehlendem Versicherungsschutz androhen.
Das Verfahren ist hierbei recht eindeutig. Versäumt ein Bürger den fälligen Versicherungsbeitrag zu zahlen, versendet das Versicherungsunternehmen eine Anzeige an das Straßenverkehrsamt. Die Mitarbeiter des Vollzuges der Kfz-Zulassungsbehörde versenden daraufhin Ordnungsverfügungen und untersagen den Betrieb des Fahrzeuges. Der Bürger hat dann 3 Tage Zeit sich um einen neuen Versicherungsschutz zu kümmern. Innerhalb dieser drei Tage ist der Bescheid noch kostenfrei. Danach werden weitere kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet, um das Fahrzeug zwangsweise abzumelden.
Carsten Brumme, Sachgebietsleiter der Kfz-Zulassungsbehörde weist daraufhin, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt Deshalb sind auch die zum Teil drastischen Maßnahmen zu erklären, welche in erster Linie dem Schutz unbeteiligter Verkehrsteilnehmer dienen.
Insgesamt wurden 1.616 gebührenpflichtige Maßnahmen eingeleitet.
Gegenüber dem Jahr 2008 erhöhte sich die Zahl der Fahrzeuge ohne Versicherungsschutz um 33 %. Damals wurde ein Rekordtief von 2.188 Fahrzeugen registriert.
Als besondere Faktoren für diesen negativen Trend können unter anderem die Wirtschaftskrise und die Abwrackprämie in den Jahren 2009 und 2010 gewertet werden. Hier wurden verstärkt Fahrzeuge gekauft und angemeldet. Erst später wurde vielen Bürgern klar, dass sie die Kosten dafür nicht mehr tragen konnten. Erfahrungsgemäß wird dann an der Versicherung zuerst gespart.
Darüber hinaus wurden 332 Verfahren wegen nicht gezahlter Steuern eingeleitet. 379 Fahrzeuge sind mit Mängeln auffällig geworden. Hier sind ebenfalls Maßnahmen erforderlich gewesen. In 761 Fällen mussten Fahrzeughalter angeschrieben werden, weil sich ihre Adresse geändert hatte oder sie vergessen hatten, ihr Fahrzeug nach einem Umzug oder Kauf anzumelden.