Pres­se­mit­tei­lung

2020 / 0055 - 12.03.2020

Erster Corona-Fall im Landkreis Dahme-Spreewald bestätigt

Person aus Lübben erkrankt / Großveranstaltungen werden untersagt

Im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es den ersten bestätigten Fall einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus. Betroffen ist ein Mann aus der Kreisstadt Lübben, der zuvor im Urlaub in Österreich war. Der 41-Jährige wird ärztlich betreut und befindet sich in häuslicher Quarantäne. Der Gesundheitszustand des Infizierten ist stabil.

Das Gesundheitsamt Dahme-Spreewald hat seit dem heutigen Donnerstagnachmittag, 12. März 2020, Kenntnis von dem positiven Testergebnis. Die direkten Kontaktpersonen, die mit dem Mann in Verbindung standen, sind bereits ermittelt und stehen unter häuslicher Quarantäne. Der Erkrankte hatte kurz nach seiner Rückkehr aus Österreich am gestrigen Mittwoch mit Grippesymptomen seinen Hausarzt aufgesucht. Das Laborergebnis der dort durchgeführten Abstrichuntersuchung bestätige heute den Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Mann muss nun bis zur vollständigen Genesung in häuslicher Quarantäne verbleiben, wird hausärztlich betreut und steht im täglichen Austausch mit dem Gesundheitsamt. „Wir bleiben mit dem Patienten im engen Kontakt, um wenn nötig entsprechend schnell weiter handeln zu können“, erklärt Amtsärztin Dr. Astrid Schumann. Das Brandenburger Gesundheitsministerium und die Stadtverwaltung Lübben sind durch die Kreisverwaltung informiert worden.

Dahme-Spreewalds Gesundheitsdezernent Carsten Saß: „Leider war es nur eine Frage der Zeit, dass das neuartige Virus auch in unseren Landkreis auftritt. Wir haben mit unserem Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium schnell reagiert und alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Wir wünschen dem erkrankten Mann gute Besserung. Nun gilt es alles daran zu setzen, die Infektionskette zu unterbrechen.“ Der stellvertretende Landrat kündigte für den morgigen Freitag die Einberufung des Verwaltungsstabes Dahme-Spreewald an, der die weiteren Maßnahmen der Coronavirus-Lage koordiniert. Der Stab steht im engen Austausch mit Dahme-Spreewalds Kliniken, dem Brandenburger Gesundheitsministerium und Robert-Koch-Institut. Zuvor werden im Lübbener Landratsamt auch die Bürgermeister und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Kommunen in einer Sonderberatung über das aktuelle Lagebild informiert.

Einschränkungen von Großveranstaltungen
Aufgrund der steigenden Zahl von Corona-Neuinfektionen hat das Gesundheitsministerium für das Land Brandenburg am heutigen Donnerstag die Landkreise und kreisfreien Städte dazu angewiesen, Großveranstaltungen zu unterbinden und Einschränkungen für Rückkehrende aus Risikogebieten vorzunehmen. Aus diesem Grund erlässt der Landkreis Dahme-Spreewald mit Wirkung zum morgigen Freitag folgende Allgemeinverfügungen per Amtsblatt: Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen dem Landratsamt (schriftlich an Reutergasse 12 in 15907 Lübben/Spreewald oder elektronisch veranstaltungsmeldungen(at)dahme-spreewald.de) angezeigt werden. Außerdem gilt ab sofort für alle Reise-Rückkehrenden: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten.

Aktuelle Informationen für Bürger zur neuartigen Coronavirus-Thematik gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus. Hier ist unter anderem ein Frage-Antwort-Katalog abrufbar. Ende Februar wurde vom Landkreis Dahme-Spreewald zudem ein Bürgertelefon eingerichtet, das täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 zu erreichen ist. Für allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus können auch folgende Angebote genutzt werden: Telefon-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 346465-100 oder Telefon-Hotline der Unabhängigen Patientenberatung 0800 330-4615-32. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter Tel. 0331 8683-777 eingerichtet.

Hintergrund
Nach wie vor gilt: Husten, Schnupfen oder Fieber können viele Ursachen haben. Der Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus ist dann begründet, wenn die betreffende Person an Erkrankungen der Atemwege bzw. unspezifischen Symptomen leidet und zuvor in einem Risikogebiet war oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Ist das der Fall, sollte man sich telefonisch beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter Tel. 116 117 melden.

Auch nach dem ersten Krankheitsfall sollte die Bevölkerung besonnen und achtsam reagieren. Wie schon mehrfach betont, ist die Einhaltung der Hygieneregeln besonders wichtig. Hier steht neben der Nies-Etikette die persönliche  Händehygiene an erster Stelle. Außerdem sollte man auf Begrüßungsrituale mit Körperkontakt verzichten und Abstand zu Personen halten. Reisen in Risikogebiete sollten unterbleiben. Wer erkältet ist, sollte zum Husten oder Niesen ein Einmaltaschentuch oder die Armbeuge benutzen und sich ggf. krankmelden.