Erneute Verlängerung des Kleinkreditprogramms
Seit 2006 unterstützt der Landkreis Dahme-Spreewald mit der „Richtlinie zur Förderung der Gründung und Festigung von Kleinstunternehmen in den ersten drei Jahren ihres Bestehens“ erfolgreich ExistenzgründerInnen im Landkreis Dahme-Spreewald. Der Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat die Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2012 beschlossen.
Antragsberechtigt sind Neugründer und bereits agierende Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Versicherungsvertreter, Rechtsanwälte, Ärzte und Arbeitsvermittler. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich sowohl Wohn- als auch Firmensitz im Landkreis Dahme-Spreewald befinden und die beantragte Summe von max. 10.000,00 EUR als Betriebsmittel- oder Investivkredit eingesetzt wird.
Die Vorteile des Kredits sind das rasche unbürokratische Bewilligungsverfahren, die tilgungsfreie Anfangszeit von max. sechs Monaten. Es fallen keine weiteren versteckten Kosten an und eine Besicherung ist nicht nötig.
Mit dem Kreistagsbeschluss wurde auch die Änderung des Zinssatzes beschlossen: der Zinssatz setzt sich nun aus dem nach dem Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltendem Basiszins und einem festen Zuschlag von 5 Prozentpunkten zusammen.
Anträge können wie gehabt bei der Regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH in Wildau oder bei der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben gestellt werden. Eingereicht werden müssen unter anderem Unternehmenskonzept, Investitions- und Finanzierungsplan.
Weitere Informationen:
Regionale Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH
Tel.: 03375/52 38 30 Internet www.wfg-lds.de
Landkreis Dahme-Spreewald, Bereich Wirtschaftliche Beteiligungen und Tourismus
Tel.: 03546/20 13 11 Internet www.dahme-spreewald.de