Pres­se­mit­tei­lung

2004 / 0039 - 05.04.2004

Ergebnisse der 4. Sitzung des Kreistages am 31. März 2004

Jugendförderplan 2004 für den Landkreis Dahme-Spreewald
Der Landkreis ist zur Erstellung eines Jugendförderplanes verpflichtet. Darin sind der in der Jugendhilfeplanung festgestellte Jugendhilfebedarf für die Leistungsbereiche Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie die dafür vorgesehenen Aufwendungen für das laufende und das folgende Haushaltsjahr und Planungen für zwei weitere Haushaltsjahre auszuweisen.
Der vorliegende Jugendförderplan 2004 wurde durch den Kreistag beschlossen.

Einwendungen der Gemeinden Heidesee und Schwerin gegen den Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2004
Die Gemeinden Heidesee und Schwerin haben sich gegen die im Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Haushaltsjahr 2004 festgelegte Höhe der Kreisumlage gewandt und eine Festsetzung auf 38 % erbeten.
Dieses Anliegen hat der Kreistag abgelehnt.

Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Jahr 2004 mit Haushaltsplan und
Anlagen einschließlich Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Dahme-Spreewald für das Jahr 2004 mit Haushaltsplan und Anlagen ist dem Kreistag am 03.12.2003 zugeleitet worden. Die öffentliche Bekanntgabe des Entwurfes der Haushaltssatzung erfolgte am 11.12.2003 im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 34. Vom 12. Dezember 2003 bis zum 22. Dezember 2003 lag der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen öffentlich aus. Einwendungen nach § 64 der Landkreisordnung gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2003 sind von den Gemeinden Heidesee und Schwerin erhoben worden.
Die in der Sitzung des Kreistages am 25.02.2004 bestätigten änderungen gegenüber dem Entwurf sind in dem vorliegenden Haushalt 2004 eingearbeitet worden.
Der Haushalt ist insgesamt ausgeglichen; die Ausgaben werden durch die Einnahmen gedeckt. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 136.511.400 Euro und der Vermögenshaushalt von 22.194.800 Euro.
Der Kreistag hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2003 bis 2007 als Richtlinie für die jährliche Investitionsplanung beschlossen und den Finanzplan 2003 bis 2007 zur Kenntnis genommen.

Investitionsförderung gemäß § 17 Gemeindefinanzierungsgesetz 2004
Prioritätenliste förderwürdiger Investitionen
Das Land Brandenburg wird 2004 wieder mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) an den Landkreis Fördermittel ausgeben, die im Rahmen der Investitionsförderung an die einzelnen Gemeinden weitergeleitet werden sollen. Dazu hat die Verwaltung auf der Grundlage der Anträge der einzelnen Gemeinden und ämter und den entsprechenden Einschätzungen der zuständigen Fachämter eine Liste aufgestellt, in der die einzelnen Maßnahmen gemäß der vorgeschlagenen Gewichtung mit entsprechenden Fördersätzen (Prioritätenliste) bedacht wurden.
Der Kreistag hat diese Prioritätenliste förderungswürdiger Investitionen der Gemeinden und ämter beschlossen.

Antrag der Zählgemeinschaft des Kreistages zur Vergabe noch freier Mittel nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2004
Auf Antrag der Zählgemeinschaft hat der Kreistag einer Ergänzungsliste als Bestandteil der Prioritätenliste zugestimmt.
Weiterhin wurde festgelegt, dass eventuell verbleibende Rückflussmittel für den Bau des Feuerwehrgerätehauses in Groß Köris und für die Planung einer Zweifeldsporthalle in der Gemeinde Bestensee eingesetzt werden sollen.




Jahresrechnung 2003 des Landkreises Dahme-Spreewald
Die vorliegende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 ist vom Kämmerer aufgestellt und vom Landrat festgestellt worden. Der Kreistag hat diese zur Kenntnis genommen und an das Rechnungsprüfungsamt weitergeleitet.

Neufassung der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Dahme-Spreewald
Durch das Gesetz zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 ist der § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert worden, dass nunmehr eine angemessene Beteiligung der Eltern an den Schülerfahrtkosten gefordert wird.
In geheimer Abstimmung hat der Kreistag eine Neufassung der Satzung für die Schülerbeförderung im LDS beschlossen. Von 51 Abgeordneten stimmten 29 dafür, 20 dagegen, eine Stimme war ungültig und ein abgeordneter enthielt sich der Stimme.

Bestellung von Vertretern des Landkreises in wirtschaftlichen Unternehmen, Vereinen, Zweckverbänden und sonstigen Einrichtungen
änderung im Verwaltungsrat der Sparkasse Dahme-Spreewald
Herr Dr. Michael Kuttner wurde auf Vorschlag der Zählgemeinschaft durch Beschluss des Kreistages vom 03.12.2003 als zweites stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Dahme-Spreewald bestellt.
Da inzwischen festgestellt wurde, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit von Herrn Kuttner im Verwaltungsrat vorliegen, hat der Kreistag Herrn Dr. Michael Kuttner als zweiten Stellvertreter abberufen und dafür Herrn Joachim Kolberg bestellt.

Richtlinie des Landkreises zur Förderung des Fahrdienstes für Schwerbehinderte
Außerkrafttreten der Richtlinie zum 31.12.2003
Auf Grund einer entsprechenden Empfehlung des Gesundheits- und Sozialausschusses hat der Kreistag die Richtlinie des Landkreises zur Förderung des Fahrdienstes für Schwerbehinderte aufgehoben. Ungeachtet dessen kann sich für einen Teil der bisherigen Empfänger ein gesetzlicher Leistungsanspruch aus dem SGB IX ergeben. Eine Gewährung dieser Leistungen erfolgt dann nach einer Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation des Antragsstellers.

Richtlinie zur Förderung des Sports
Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung 2002 wurden durch das Rechnungsprüfungsamt Beanstandungen auf dem Gebiet der Sportpflege und –Förderung festgestellt. Daher beschloss der Kreistag die 2. änderung der Richtlinie zur Förderung des Sports im LDS rückwirkend zum 01.01.2004.

öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und dem
Landkreis Teltow-Fläming über die gegenseitige Sicherstellung der rettungsdienstlichen
Versorgung
Die Landkreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald wollen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Rettungsdienstgesetz abschließen. Mit dieser soll die bisherige Zusammenarbeit der beiden Landkreise auf dem Gebiet des Rettungsdienstes weiter ausgebaut, die notärztliche Versorgung der Bevölkerung noch sicherer und die Wirtschaftlichkeit des Rettungsdienstes verbessert werden.
Der Kreistag hat den Landrat ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes des Landkreises Dahme-Spreewald
Im Zusammenhang mit der vom Kreistag am 25.02.2004 beschlossenen Neufassung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für den Rettungsdienst macht sich die Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes erforderlich.
Mit der Fortschreibung werden vor allem folgende Punkte aktualisiert:
• Einwohner pro Quadratkilometer
• Veränderung der telefonischen Erreichbarkeit der Leiter Rettungsdienst
• Veränderung der Anschrift der JUH e.V., telefonische Erreichbarkeit, Vorhaltung von Rettungsmitteln, Anzahl der Personalstellen und Standort der Rettungswache
• Aufnahme der Rettungswache Leibsch
Der Kreistag hat die Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplanes beschlossen.


Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für die Gemeinde
Schönefeld, OT Waltersdorf, die Stadt Königs Wusterhausen ohne OT und die Stadt Königs
Wusterhausen OT Zeesen
Der Kreistag kann abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten beschließen, an welchen Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet sein dürfen.
Für die Gemeinde Schönefeld, OT Waltersdorf und Teile der Stadt Königs Wusterhausen wurden entsprechende Ausnahmegenehmigungen für Traditionsfeste in 2004 beantragt, denen der Kreistag mittels einer Verordnung entsprach.

Erste Satzung zur änderung der Satzung des Landkreises Dahme-Spreewald über die Erhebung
von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Geflügelfleischhygienegesetz
Die in der Gebührensatzung enthaltenen Gebührensätze wurden mit der vorliegenden änderungssatzung an die europarechtlich vorgegebenen Pauschalbeträge angepasst. Der Kreistag beschloss diese änderungssatzung.

Mitgliedschaft im Deutschen Kinderhilfswerk e.V. – Kündigung
Da dem Landkreis durch die Mitgliedschaft im Deutschen Kinderhilfswerk e.V. keine Vorteile mehr erwachsen, wurde der Landrat durch den Kreistag ermächtigt, die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Geschäftsjahres zu kündigen.

Erarbeitung einer neuen Verwaltungsstruktur
Dem Kreistag lag in seiner Sitzung am 25.02.2004 ein Grobkonzept der Verwaltung zur Reduzierung der Personalkosten des Landkreises vor. Er beauftragte den Landrat mit der teilweisen Umsetzung dieses Konzeptes. Auf Antrag der UBL-Fraktion hat der Kreistag den Landrat beauftragt, die Technische Fachhochschule in Wildau bei dieser Umsetzung mit einzubeziehen.

Petition des Kreistages an den Landtag zu Veränderungen im Schulgesetz des Landes
Brandenburg
Auf Antrag der PDS-Fraktion hat der Kreistag eine Petition an den Landtag des Landes Brandenburg verabschiedet, in der dieser aufgefordert wird, zusammen mit der Landesregierung auf eine änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes, u.a. hinsichtlich einer Streichung der Elternbeteiligung bei den Fahrtkosten zur Schülerbeförderung, hinzuwirken.

Bericht zur Umsetzungsbegleitung "Hilfen zur Erziehung" im Landkreis Dahme-Spreewald Steinbeis-Transferzentrum Kommunales Management
Das Amt für Jugend, Sport und Freizeit arbeitet an der Qualitätsentwicklung im Zusammenhang mit dem Schlussbericht, Steinbeiss-Transferzentrum, Kommunales Management bei der Gewährung der Hilfen zur Erziehung.
Aus diesem Grund beteiligen sich die Mitarbeiter des Sachgebietes Soziale Dienste seit November 2002 an einem Modellprojekt des Landes Brandenburg „Qualitätsentwicklung im Allgemeinen Sozialen Dienst“. Insbesondere im 1. Halbjahr 2003 wurde der interne Prozess durch Herrn Dr. Pfreundschuh, Steinbeiss-Transferzentrum, Kommunales Management begleitet. Dazu wurde er durch den Kreistag beauftragt. Seinen Bericht zur Umsetzungsbegleitung „Hilfen zur Erziehung“ legte er dem Kreistag in seiner Sitzung am 24.09.2003 vor. Seit dem arbeitet das Fachamt zielorientiert an der Umsetzung seiner Empfehlungen. Der Kreistag wurde über den Stand der bisherigen Umsetzungsmaßnahmen informiert.