Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0135 - 16.06.2010

Einführung des neuen Personalausweises

Ab dem 1. November 2010 kann der neue Personalausweis in der Personalausweisbehörde des zuständigen Einwohnermeldeamtes/Bürgeramtes beantragt werden. Eine Umtauschpflicht vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November 2010 ist aber jederzeit möglich.
Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – verlagern sich mittlerweile ins Internet oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Das Ausweisen in der Online-Welt und an Automaten wird nun genauso schnell, einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des Ausweises heute bereits ist.
Neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass der neue Ausweis noch vielseitiger genutzt werden kann als bisher – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion. Der neue Personalausweis wird die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen verbessern und so helfen, Zeit und Geld zu sparen.
Die neue Ausweiskarte kann aber auch genauso wie bisher als so genannter Sichtausweis verwendet werden. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist also vollkommen freiwillig und kann auch ausgeschaltet werden.
Nähere Informationen zum neuen Personalausweis sind unter www.personalausweisportal.de zu finden.