Pres­se­mit­tei­lung

2012 / 0095 - 08.05.2012

Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN„

Im Landkreis Dahme-Spreewald wird seit dem Jahr 2007 das Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN-KOMPETENZ STÄRKEN„ umgesetzt. In der ersten Förderperiode wurde sehr viel Engagement in die Mobilisierung von Zielgruppen und die Förderung von Netzwerken investiert, die bereits Träger von demokratischen Werten waren. So wurden Schulungen zum Thema Rechtsextremismus mit lokalen Multiplikatoren durchgeführt und mit Jugendlichen Bildungsfahrten zu Gedenkstätten unternommen.

Mit Beginn der zweiten Förderperiode, welche die Sicherung der Nachhaltigkeit zum Ziel hat, wurde das Handlungskonzept modifiziert und umgesetzt. Es wird u. a. ein besonderes Augenmerk auf die Erfassung und Bearbeitung von rechtsextremen Strukturen gelegt. Das Hauptziel des Landkreises, die Bevölkerung demokratisch zu stärken, Zivilcourage durch offensives Eintreten für demokratische Werte zu zeigen und undemokratische Strukturen abzulehnen, wird weiter verfolgt. Dazu ist es notwendig, dass die Zivilcourage weiter gefördert, der interkulturelle und interreligiöse Dialog innerhalb der Bürgerschaft unterstützt, eine Vernetzungs¬strategie durchgeführt wird sowie Jugendliche gestärkt werden, die demokratische Werte vertreten.

Bis April 2012 wurden 4 Projekte durch den dafür vom Kreistag beauftragten Begleitausschuss bewilligt. In Abhängigkeit der vorliegenden Anträge wurde der Beratungsturnus in der Vergangenheit festgelegt. Zukünftig tagt der Begleitausschuss nur noch 1 Mal im Quartal und die Antragsfrist wird öffentlich bekannt geben.

Für das Jahr 2012 stehen noch finanzielle Mittel zur Durchführung von Projekten zur Verfügung. Anträge auf finanzielle Unterstützung können bis zum 25.05.2012 im Ordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald abgegeben werden. Ein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Der Begleitausschuss entscheidet über die Bewilligung der Anträge, unter Beachtung der gestellten Ziele im Lokalen Aktionsplan. Mit der beantragten Maßnahme darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Ein Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Zuwendungsbescheides ist formlos zu beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann wegen des Antrages auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht abgeleitet werden.

Eine Voranfrage per Mail unter ordnungsamt(at)dahme-spreewald.de oder telefonisch unter 03546/201518 ist innerhalb der Sprechzeiten der Verwaltung zum Antragsverfahren, zu den zu verwendenden Formularen und Förderkriterien möglich. Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 14.06.2012 statt.