Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0215 - 07.10.2010

Brunnen in "Trüschels Kolonie" sprudelt wieder

Übergabe an die Stadt Lübben
am 07.10.2010, 15.30 Uhr, Hofbereich Frankfurter Straße 2-3, 6-15

Der Brunnen in „Trüschels Kolonie“ an der Frankfurter Straße sprudelt wieder. Das fertig gestellte Förderprojekt des Kreisdenkmalpflegefonds wird am 07.10.2010, 15.30 Uhr durch das Bildungswerk Brandenburg der Deutschen Gesellschaft e. V. an die Stadt Lübben übergeben.

Der jahrzehntelang stillgelegte Brunnen wurde denkmalgerecht saniert mit Reinigung des Natursteins, Zerlegung der Brunnenschale in ihre Einzelteile, Fundamentinstandsetzung, Wiederaufstellen und Eindichten der Wannenteile und Herstellung eines neuen Wasserkreislaufs. Von den 15.000 Euro Gesamtkosten hat der Landkreis Dahme-Spreewald 7.700 Euro aus Denkmalpflegemitteln finanziert. Den Rest hat die Stadt Lübben als Eigentümerin des Brunnens übernommen.

Nähere Informationen zum Brunnen:
Der bemerkenswerte denkmalgeschützte Brunnen bildet den Mittelpunkt einer platzartigen Anlage an der Frankfurter Straße in Lübben. Der Platz ist das Herzstück einer kleinen Gartenstadt zwischen Dreilindenweg und Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße, die nach ihrem Erbauer, einem erfolgreichen Lübbener Farbrikanten, „Trüschels Kolonie“ genannt wird. Sie entstand 1918 bis 1922 als Heimstättensiedlung für die Fabrikarbeiter, vor allem für diejenigen, die als Invaliden aus dem Ersten Weltkrieg heimkehrten.

Zur gleichen Zeit schuf der Bildhauer Bourbott den Brunnen aus Travertin. Er besteht aus einem Springbrunnen inmitten eines geschwungenen Brunnenbeckens. Den viereckigen Brunnensockel zieren vier kopfförmige Reliefs, drei davon als Wasserspeier gearbeitet. Darüber erhebt sich die eigentliche Brunnenskulptur, als dramatische Szene eines Schiffsbruchs mit männlicher und weiblicher Gestalt über einem Schiffsbug. Das allegorische Paar wird im Moment der Rettung dargestellt und versinnbildlicht den Neuanfang Deutschlands nach dem Untergang des Kaiserreichs und der Weltkriegs-Niederlage von 1918.