Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0004 - 07.01.2010

Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei starken Schneefällen

Auf Grund der für das Wochenende angekündigten kräftigen Schneefälle mit erheblichen Schneeverwehungen warnt die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises die Eigentümer bzw. Nutzer von baulichen Anlagen ihre Dächer zu kontrollieren und gegebenenfalls von Altschnee zu beräumen.

Zu hohe Schneebelastungen können zu Schäden an Dächern und Tragkonstruktionen führen. Dabei ist nicht die Schneehöhe sondern das Schneegewicht maßgeblich. Schnee in seinen verschiedenen Formen kann von Pulverschnee über Nassschnee bis zu Eis sehr unterschiedliche Gewichte aufweisen.

Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, soll das Dach vom Schnee geräumt werden.

Kann der Schnee selber nicht vom Dach geräumt werden, sollte ein entsprechendes Unternehmen beauftragt werden.

Das Dach mit vorhandener Schneebelastung muss beim Betreten standsicher sein.
Bei der Räumung empfiehlt es sich, das Dach auf beiden Seiten möglichst gleichmäßig zu entlasten und den Schnee abwechselnd auf der einen und der anderen Dachseite abschnittsweise abzutragen.

Damit die Straßen und Gehwege nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden, sollten darüber hinaus die Schneeräum- und Streumaßnahmen regelmäßig wiederholt werden. Das ist zum Beispiel eine wichtige Voraussetzung für den ungehinderten und zügigen Einsatz der Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehren.