Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr beantragen – BAföG/ AFBG /BbgAföG
Der Landkreis Dahme-Spreewald weist auf eine rechtzeitige Antragstellung der Ausbildungsförderung für das neue Schuljahr 2022/2023 hin.
Junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen sollen die Möglichkeit haben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechen. SchülerInnen und Auszubildende, die das Abitur oder einen berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren möchten, können im Amt für Ausbildungsförderung „Schüler-BAFöG“ nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
beantragen. Im Gegensatz zum BAföG für Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen wird das SchülerBAföG nicht dahrlehnsweise sondern als Zuschuss gewährt und muss nicht zurück gezahlt werden.
Wer sich in seinem Beruf weiter qualifizieren möchte, kann finanzielle Unterstützung durch das Amt für Ausbildungsförderung „Aufstiegs-BAföG“ nach dem AFBG (Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz) erhalten.
Bereits jetzt sollten die neuen Anträge zur Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BbgAföG) sowie des Aufstiegsfortbildungförderungsgesetzes (AFBG) gestellt werden.
Neue Regelungen im AFBG
Sollten Sie eine Ausbildung zum/zur ErzieherIn anstreben oder sich bereits in Ausbildung befinden, so informieren wir Sie hiermit über relevante Neuerungen. Zum 01.08.2020 wurde das Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG) novelliert, sodass sich die Förderung der ErzieherInnenausbildung über das AFBG nun attraktiver gestaltet. Zu beachten ist, dass die erforderliche Fortbildungsdichte in der Ausbildung (Verhältnis von Unterrichts- und Praktikumswochen) erfüllt ist.
Vorteile der Förderung durch das AFBG sind u. a.:
- Elternunabhängige Förderung
- Anspruch ist im AFBG höher als im BAföG
- Unterhaltszahlungen werden als Vollzuschuss gewährt (bisher als Zuschuss und Darlehen)
Nachteile sind u. a.:
- AFBG wird im letzten Ausbildungsjahr bis zu dem Monat gezahlt, in dem der letzte Unterricht stattfindet
- Prüfungsvorbereitungsphasen können nur über ein Darlehen gefördert werden
- Keine GEZ-Befreiung im AFBG
Auch für SchülerInnen, die bisher BAföG-Leistungen bezogen haben, kann die Beantragung von Leistungen nach dem AFBG vorteilhaft sein. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft, um die für den Auszubildenden/die Auszubildende günstigste Variante anzustreben.
Auf Grund etwaiger Doppelprüfungen durch das Amt für Ausbildungsförderung kann es zu Verzögerungen in der Antragsbearbeitung kommen.
Kontakt:
Bei Fragen zur Antragsstellung steht Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald gern zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Buchstaben A-F Tel.: 03546/ 20-1814
Buchstaben G-Ko Tel.: 03546/ 20-1802
Buchstaben Kr-R Tel.: 03546/ 20-1715
Buchstaben S-Z Tel.: 03546/ 20-1731
Weiterführende Informationen und Anlagen (Formulare) sind unter folgendem Link zu finden: www.dahme-spreewald.info