ARGE - LDS und Kommunen startbereit für Bildungs- und Teilhabepaket
Obwohl das Bildungs- und Teilhabepaket noch nicht endgültig beschlossen ist, laufen die Vorbereitungen für die Umsetzung im Landkreis Dahme- Spreewald auf Hochtouren. Danach werden die Kinder von Langzeitarbeitslosen nach dem SGB II und Leistungsempfänger nach dem SGB XII aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes Anspruch auf die Finanzierung verschiedener Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Auch wenn das Gesetz erst nach einem Vermittlungsverfahren beschlossen wird, wollen wir alle Vorbereitungen pünktlich abschließen“, erklärt Sozialdezernent Carsten Saß.
Die Bundesregierung will Kinder aus besonders einkommensschwachen Familien mit vier neuen Leistungsangeboten unterstützen:
1. Das „Schulbasispaket“ ist für Anschaffungen zum Schulbedarf wie z.B. Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel gedacht. Zum 1. August erhalten die Eltern 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro je schulpflichtigem Kind. Dazu gehört auch ein Gutschein für die Teilnahme an eintägigen Schulausflügen. Sollten in einem Schuljahr mehrere eintägige Ausflüge stattfinden, gilt die Förderung für alle, damit die Kinder jeden Ausflug mitmachen können. Die gleiche Regelung gilt für Kinder in Kindertagesstätten. Auch Ihnen soll die Möglichkeit eröffnet werden an jedem Ausflug der Einrichtung teilnehmen zu können.
2. Bieten Kitas oder Schulen ein warmes Mittagessen an, können leistungsberechtigte Eltern für jedes Kind bei der ARGE einen Zuschuss beantragen und hierfür einen Gutschein erhalten. Nach Informationen der ARGE werden diejenigen Kosten übernommen, die den Betrag von einem Euro pro Mittagessen als Elternbeteiligung übersteigen. Dabei plant die ARGE mittelfristig eine Pauschalzahlung für die Essenversorger, damit muss das Mittagessen nicht täglich nachgewiesen und abgerechnet werden. „Wir wollen ein schlankes Verfahren mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand“, betont Saß.
3. Wenn die schulischen Leistungen von Kindern eine Nachhilfe erfordern, soll das nicht mehr am Geld scheitern. Bestätigt die Schule den Bedarf, erhalten die Eltern auf Antrag einen Gutschein für Nachhilfestunden. Dabei sollen vorrangig Maßnahmen der Lernförderung, die in und durch die Schule organisiert werden, Berücksichtigung finden. In zweiter Priorität stehen Privatpersonen, beispielsweise ältere Schüler oder pensionierte Lehrkräfte, die den Kindern Nachhilfeunterricht erteilen. Gewerbliche Anbieter sollen nur dann finanziert werden, wenn keine der anderen Möglichkeiten zur Verfügung steht.
4. Ein weiteres Leistungsangebot soll die Kinder in die Lage versetzen, auch außerschulische Angebote wahrzunehmen: Etwa für die Mitgliedschaft in Sportvereinen, für Musikunterricht oder die Teilnahme an Jugendfreizeiten sieht der Gesetzentwurf zehn Euro pro Kind und Monat vor. Die Gewährung dieser Leistungen erfolgt in Form von Gutscheinen. Diese sendet die ARGE den Eltern auf Antrag zu. Die Gutscheine werden konkret für das jeweilige Kind ausgestellt und sind nicht in Bargeld umwandelbar.
Landrat Stephan Loge und Sozialdezernent Carsten Saß unterstützen die Pläne der ARGE. Sie bestätigen, dass trotz der durch die Bundesregierung verursachten extrem kurzfristigen Abläufe, alle Vorbereitungen durch die ARGE getroffen werden.
Schulen, Kitas, Sportvereine, Musikschulen und anderen Organisationen, die sich für die Bildung von Kindern engagieren, können sich an die ARGE des Landkreises unter Tel. 03375-527654 wenden.
Der Gesetzentwurf des Bundes sieht nämlich vor, dass alle Anbieter, die sich beteiligen wollen, von der ARGE überprüft werden und eine Vereinbarung mit ihr schließen müssen.
Wie Sozialdezernent Carsten Saß betont fanden in den vergangenen Wochen umfangreiche Abstimmungen mit den Kommunen des Landkreises als Schul- und Kitaträger, mit dem Staatlichen Schulamt sowie dem Kreissportbund und den Wohlfahrtsverbänden statt.
„Wir haben sehr offen und vertrauensvoll die Möglichkeiten abgestimmt, wie wir in kurzer Zeit den hilfebedürftigen Kindern und Familien möglichst unkompliziert zu Ihren Leistungen verhelfen können.
In der Kürze der Zeit konnten aber noch nicht alle Angebote erfasst werden.
Die Prüfung soll verhindern, dass unseriöse Institutionen von dem System profitieren können. Aber die Schulen, Kitas, Sportvereine, die Mitgliedsvereine des Kreisjugendringes und die anderen als freie Träger der Jugendhilfe anerkannten Institutionen genießen das volle Vertrauen des Kreises: „Sie alle nehmen wir selbstverständlich ohne Weiteres als Partner auf, sagt Saß.
„Mit dem Bildungs- und Telhabepaket wird ein ganz neues System eingeführt, und noch sind etliche Detailfragen unbeantwortet“, bestätigt Landrat Stephan Loge. „Aber wir beginnen trotzdem mit der Umsetzung, um die Bildungschancen von Kindern aus sozial schwachen Familien so schnell wie möglich zu verbessern.“ Der jeweils neueste Planungsstand wird im Internet auf www.JC-LDS.de veröffentlicht. Ausführliche Informationen sind auch unter: http://www.arbeitsagentur.de/nn_549726/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Bildung-und-Teilhabe-Info-BB.html erhältlich.
Nach Angaben der ARGE können etwa 4.500 Kinder im Landkreis von den zusätzlichen Leistungen profitieren. Die Eltern von etwa 4.000 Kindern beziehen Arbeitslosengeld II. Dazu kommen ungefähr 500 Kinder, deren Eltern nur ein geringes Einkommen haben und Kindergeldzuschlag erhalten. Diese Eltern werden aber nicht von der ARGE betreut, sondern müssen das Bildungspaket bei ihrer zuständigen Familienkasse beantragen.
Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) beantragen diese Leistungen für ihre Kinder beim Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald.
Die ARGE und Kreisverwaltung werden unverzüglich nach Beschluss des Gesetzes alle Haushalte mit Kindern über die Chancen des Bildungs- Teilhabepaketes informieren. Die Schulen und Kindertagesstätten haben sich freundlicherweise bereit erklärt, die Informationen zu verteilen, erklärt abschließend Geschäftsführer Kuhn. Danach hofft er auf möglichst viele und möglichst schnelle Rückmeldungen.