Anträge für GEZ-Befreiung jetzt beim Landkreis
Anträge für GEZ-Befreiung jetzt beim Landkreis
Mit dem 01.01.2005 wechselte die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) von den ämtern bzw. amtsfreien Gemeinden auf den Landkreis.
Die Antragsbearbeitung erfolgt im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben durch Frau Neuhaus und Frau Käppler ( Zimmer 122; Tel. 03546/201797 ).
Hier sind auch die formgebundenen Anträge erhältlich.
Für Bewohner im Nordteil des Landkreises liegen in Königs Wusterhausen im Verwaltungsgebäude in der Brückenstraße 41 (Wohngeldstelle) Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus, die dort vollständig ausgefüllt auch entgegengenommen werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII erhalten bei Hilfebedürftigkeit Personen, die nicht erwerbsfähig sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge erfolgt im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald in den Verwaltungsstellen Lübben, Beethovenweg 14 und Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41 (Wohngeldstelle).
Ansprechpartnerin in Lübben ist Frau Müller ( Zimmer 120; Tel. 03546 – 201756) und in
Königs Wusterhausen Frau Lipinski ( Zimmer 118; Tel. 03375 – 262123 ).