Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren Gültigkeit
Die blauen Parkausweise ohne Passbild für behinderte Menschen verlieren zum 01.01.2011 ihre Gültigkeit. Wer noch im Besitz dieses alten Parkausweises ist, sollte möglichst zügig formlos die Ausstellung eines neuen Parkausweises nach europäischem Muster unter Beifügung eines Passbildes beantragen.
Zum 01.01.2001 wurden in der Bundesrepublik Deutschland neue Parkausweise für gehbehinderte Menschen eingeführt, die gemeinsamen europäischen Standards entsprechen. Sie sind EU-weit gültig, beim Parken gelten jedoch die jeweiligen Bestimmungen des Landes. Es geht darum, die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, insbesondere bei Reisen von einem Land in ein anderes. Außerdem sollen sie in die Lage versetzt werden, in den Genuß der Parkerleichterungen für Behinderte zu kommen, die ihnen in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehen. Der Parkausweis ist auch geeignet, Polizisten und sonstigen Kontrolleuren die Feststellung zu erleichtern, dass Ausweisinhaber berechtigt sind, die Parkerleichterungen zu nutzen. Auf diese Weise läßt sich die unberechtigte Ausstellung von Strafzetteln vermeiden.
Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Vorname, Passfoto) auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt. Für die bisherigen Parkausweise wurde damals eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt. Diese Frist endet nun.
Die neuen Parkausweise können beim Straßenverkehrsamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Fontaneplatz 10, 15711 Königs Wusterhausen oder in der Nebenstelle Weinbergstraße 1, 15907 Lübben (Spreewald) beantragt werden. Rückfragen können unter 03375/26-2660 gestellt werden.
Übrigens: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze! Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Auto ebenfalls nutzen.