Pres­se­mit­tei­lung

2010 / 0064 - 19.03.2010

Ältere Führerscheine weiterhin gültig

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald teilt mit, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR ausgestellten Führerscheine nach wie vor gültig sind. Das gilt für den gesamten Raum der Europäischen Union. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erkennen alle Fahrerlaubnisse gegenseitig an, die nach dem Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten in diesen gültig sind.

Es gibt einige Ausnahmen. Wer beispielsweise einen Internationalen Führerschein für Fahrten in das nicht EU-Ausland beantragt, kann diesen nur erhalten, wenn er gleichzeitig den alten Führerschein in einen EU-Führerschein umtauscht.

Das Gleiche gilt für den Fall der Beantragung eines Führerscheines zur Personenbeförderung oder einer Fahrerkarte. Kraftfahrer mit alten Führerscheindokumenten, die die LKW-Klassen - DDR-Klasse 6 oder C bzw. BRD-Klasse 2 - besitzen, müssen die Befristung dieser Klassen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr beachten. Bei Erreichen dieses Alters ist unter Vorlage einer ärztlichen und einer augenärztlichen Untersuchung eine Verlängerung zu beantragen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mit der Verlängerung ein EU-Führerschein auszustellen ist.

Da in Deutschland verschiedene Führerscheinmuster gültig sind, allein drei aus der ehemaligen DDR, diese unterschiedliche Klassenbezeichnungen enthalten und die Passbilder dann auch nicht mehr die aktuellsten sind, rät die Fahrerlaubnisbehörde in solchen Fällen zum freiwilligen Umtausch des Führerscheines.

Bei einer Namensänderung ist der Umtausch des Führerscheines nicht zwingend vorgeschrieben, so lange sich der alte Name im Führerschein auch im Personalausweis wieder findet.

Weitere Informationen zum Fahrerlaubnisrecht kann jeder Bürger unter www.dahme-spreewald.de oder direkt in der Fahrerlaubnisbehörde in Lübben oder Königs Wusterhausen erhalten.