Pres­se­mit­tei­lung

2018 / 0317 - 04.10.2018

25. Bundeskonferenz der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in Karlsruhe

Verfassungsauftrag Gleichstellung - Taten zählen! (Auszüge)

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2 ergänzt wurde, stellen wir fest, dass das Staatsziel Gleichstellung in vielen Punkten nicht erreicht ist. Wir benötigen zusätzliche Anstrengungen der Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebenen sowie in den Kommunen und Kreisen der Länder um die strukturellen Benachteiligungen von Frauen abzubauen.

Faktencheck:
Politische Repräsentanz: Frauenanteil im aktuellen Deutschen Bundestag 30,9 % , in den Gemeindeparlamenten sogar nur durchschnittlich 25%

Gewalt gegen Frauen: Mindestens 109.000 Frauen wurden (2016) Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Mehr als jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch die Gewalt Ihres Partners oder Expartners. Folgekosten von Gewalt an Frauen: mindestens 3,8 Mrd.€

Löhne und Gehälter: Die Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland liegen im Durchschnitt 21% niedriger als die der Männer. Als Ursache werden neben unmittelbarer Diskriminierung vor allem niedrigere Einkommen bei Teilzeitarbeit und schlechte Verdienstmöglichkeiten in von Frauen dominierten Branchen angegeben. 2,93 Mio. Frauen haben ausschließlich einen Minijob.
Besonders allein Erziehende sind schon jetzt von Armut betroffen.

Führungspositionen: Mehr als zwei Drittel der Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind mit Männern besetzt. Von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten sind 11,4 % mit Frauen besetzt.

Kommunale Gleichstellungsarbeit: Es fehlen einheitliche rechtliche und finanzielle Standards für kommunale Gleichstellungsarbeit. Eine bundesweit qualitativ gleichwertige geschlechtergerechte Daseinsvorsorge in den Kommunen ist nicht gewährleistet

Diese Fakten machen klar: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ ist groß.
Taten zählen!

Nur eine gezielte konsequente und konsistente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen kann hier Abhilfe schaffen. Die Verantwortlichkeit für Gleichstellungspolitik darf nicht im Mahlwerk der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen atomisiert werden. Die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nehmen die Koalitionsparteien beim Wort. In ihrem Koalitionsvertrag ist festgelegt:
„Wir wollen noch vorhandene strukturelle Hemmnisse abbauen und werden dazu eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie entwickeln und mit einem Aktionsplan umsetzen“

Die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten fordern, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts die Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet. Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen muss in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens, von Gesellschaft und Politik gewährleistet werden. Dafür müssen tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen geschaffen werden.

Bei den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch muss in einem ersten Schritt das unzeitgemäße Werbeverbot des § 219a StGB abgeschafft werden. Weiterhin fordern wir die Abschaffung des § 218 StGB.

Auch bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention setzen wir auf zügige Erfolgsmeldungen. Besonders dringend sind die Prävention sowie die auskömmliche finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfe- und Betreuungsangeboten.

Die kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten befördern vor Ort die Umsetzung des Verfassungsauftrages „Gleichstellung“. Dafür brauchen sie Personalstellen, gut ausgestattete Büros und ein ausreichendes Budget. Bundesweite einheitliche Standards für kommunale Gleichstellungsarbeit sind eine notwendige Voraussetzung.
Verfassungsauftrag Gleichstellung! Endlich erfüllen! Taten zählen!

Elke Voigt
Gleichstellungsbeauftragte LDS
Bundessprecherin kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen