Beur­kun­dungen

Welche Beur­kun­dungen können im Jugendamt vorge­nommen werden?

Die Urkundspersonen beim Jugendamt sind gemäß § 59 SGB VIII berechtigt, unter anderem nachfolgende Beurkundungen vorzunehmen:

  • Anerkennung der Vaterschaft – auch vor Geburt des Kindes möglich –
  • Anerkennung der Mutterschaft – auch vor Geburt des Kindes möglich – (in Europa nur relevant für das Land Italien)
  • Sorgeerklärung – auch vor Geburt des Kindes möglich –
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen

Bitte beachten Sie, dass Beurkundungen an beiden Standorten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Sollen Vaterschaft und / oder Sorgerecht bereits vor Geburt eines Kindes beurkundet werden, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Für Terminvereinbarungen

Senden Sie uns bitte eine E-Mail an beistand­schaft@dahme-spree­wald.de

Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht folgende Informationen an:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihren aktuellen Wohnort
  • Das Anliegen bzw. den Grund des Termins
  • Ihre Telefonnummer für Rückfragen
  • Familienstand der Mutter (bei Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen)
  • Voraussichtlicher Entbindungstermin laut Mutterpass (bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung)

Welche Unterlagen werden zum Termin benötigt?

Vaterschaftsanerkennung:

  • Geburtsurkunden und gültige Personaldokumente der Mutter und des Mannes, welcher die Vaterschaft anerkennen möchte
  • vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung:
    zusätzlich Mutterpass
  • bereits geborene Kinder Vaterschaftsanerkennung: zusätzlich Geburtsurkunde des Kindes

Sorgerecht:

  • Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder Geburtsurkunde, in welcher der Vater bereits eingetragen ist
  • gültige Personaldokumente der Mutter und des Vaters

Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung:

  • gültiges Personaldokument des Unterhaltsverpflichteten
  • Aufforderungsschreiben zur Beurkundung
  • besteht bereits ein Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss / Urteil, Vergleich etc.) ist dieser ebenfalls zum Beurkundungstermin mitzubringen

Beurkundungen im hiesigem Jugendamt sind für Sie kostenfrei.

Alleiniges Sorgerecht / Negativbescheinigung

Bitte nur aus aktuellem Anlass beantragen!

Wer erhält eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht vom Jugendamt?

Mütter, für Kinder  

  • mit deren Vater sie nicht verheiratet sind oder waren
  • für die sie mit dem Vater keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben
  • für die keine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht vorliegt

Eltern, die miteinander verheiratet sind oder waren, haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Eine Ehescheidung ändert daran nichts.

Keine Bescheinigung wird erteilt, wenn eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vorliegt.

Wo beantrage ich die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht?

In dem für meinen Wohnort zuständigen Jugendamt.

Wie beantrage ich die Bescheinigung im Landkreis Dahme-Spreewald?

Um eine Bescheinigung zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Antrags­for­mular ausfüllen

  • Laden Sie das entsprechende Formular herunter.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus.

2. Unterschrift leisten

  • Unterschreiben Sie das Formular eigenhändig.

3. Geburtsurkunde beifügen

  • Legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei (eingescannt oder abfotografiert, gut lesbar).

4. Antrag einreichen