Der Internationale Führerschein wird bei Fahrten außerhalb der EU benötigt und muss zusätzlich zum EU-Kartenführerschein mitgeführt werden. Der Antragsteller muss mind. 18 Jahre alt sein.
Bei Beantragung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
- Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
- EU-Kartenführerschein
- aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheines beträgt grundsätzlich 3 Jahre.
Gebühren
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweis: Die Antragstellung muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.