Führer­schein - Verlust oder Dieb­stahl

Bei Beantragung eines neuen Führerscheines nach Verlust oder Diebstahl sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
  • aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
  • ggf. Diebstahlsanzeige (in Einzelfällen muss auf Verlangen der Behörde eine Versicherung an Eides statt abgegeben werden)

Der alte Führerschein wird durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei Abholung des Führerscheins ist der eigene Personalausweis vorzulegen.

Gebühren

Gebüh­ren­ord­nung für Maßnahmen im Stra­ßen­ver­kehr (GebOSt)