
Projektträger
Für die Umsetzung des Naturschutzgroßprojektes wurde 1998 der Projektträger „Zweckverband Gewässerrandstreifenprojekt Spreewald“ gegründet.
Ein Zweckverband ist ein Zusammenschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden zur Erfüllung einzelner Aufgaben – in diesem Fall der Durchführung des Gewässerrandstreifenprojektes Spreewald. Er ist selbst eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – also eine juristische Person, wie zum Beispiel ein Landkreis oder eine Gemeinde.
Im Zweckverband haben sich die drei beteiligten Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße, die Städte Lübbenau und Lübben sowie der Förderverein für Naturschutz im Spreewald zusammengeschlossen.
Nach Projektende
Zum Abschluss des Projektes löste sich der eigens für die Umsetzung des GRPS gegründete Zweckverband auf. Für die Sicherstellung der Folgeaufgaben wurde der Landkreis Dahme-Spreewald als Rechtsnachfolger des Zweckverbandes eingesetzt. Die Folgekosten werden anteilig durch alle ehemaligen Zweckverbandsmitglieder getragen. Alle ehemaligen Zweckverbandsmitglieder bleiben in der gesamtschuldnerischen Haftung. Die im Rahmen des Projektes erworbenen Flächen wurden nach Belegenheit an die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald übertragen. Alle Flächen werden unabhängig von der Kreiszugehörigkeit im Rahmen der Nachsorge vom Landkreis Dahme-Spreewald betreut.