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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

LandkreisWappen • Richtlinie

4.4 Richtlinie zur Führung und die Verwendung von Wappen und Flagge
des Landkreises Dahme-Spreewald

Der Kreisausschuß des Landkreises Dahme-Spreewald hat aufgrund § 2 Abs. 4 Hauptsatzung in seiner Sitzung am 22.05.1996 folgende Richtlinie beschlossen:

§ 1
Führung des Kreiswappens

(1) Das Recht zur Führung des Kreiswappens umfaßt die Befugnis, das Kreiswappen im Dienstsiegel,
im Briefkopf, auf amtlichen Druckschriften und auf Amtsschildern zu verwenden.
(2) Das Kreiswappen führen
•   der Landrat
•   die/der Vorsitzende des Kreistages
•   Schulen und Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises

Daneben dürfen die in Satz 1 bezeichneten Stellen in der Öffentlichkeitsarbeit das Kreiswappen in abgewandelter Form verwenden.

§ 2
Verwendung

(1) Die Verwendung des Wappens und der Flagge ist auch in abgewandelter Form zulässig für
•   künstlerische, kunstgewerbliche und wissenschaftliche Zwecke sowie Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung
•   Vereine, die dem Grundgesetz entsprechen
•   jedermann im persönlichen Bereich
(2) Die Verwendung der Kreisflagge ist bei staatlichen, kulturellen und sonstigen Anlässen erwünscht (Anlage 1)
(3) Die Verwendung der Kreisflagge als Wimpel ist erlaubt. Der Wimpel trägt die Kreisfarben blau-gelb-blau in Längsstreifen (an der Befestigungslinie 1 : 2 : 1) und das Kreiswappen in der Mitte (Anlage 2).

§ 3
Gewerbliche Nutzung

(1) Der Kreisausschuß entscheidet auf Antrag über eine gewerbliche Nutzung des Wappens, die über § 2 (1) hinaus geht.
(2) Anträge (Anlage 3) sind formlos zu richten an den

Landkreis Dahme-Spreewald
Dezernat I
Reutergasse 12
15907 Lübben
dezernat1@dahme-spreewald.de


(3) Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

§ 4
Inkrafttreten

Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 
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