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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

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audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat VUmweltamt • Artenschutz

Artenschutz

Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) umfasst Artenschutz den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.
Auf Bundes- und Landesebene werden Rote Listen erarbeitet, um den Stellenwert der Bedrohung und des Aussterbens von Pflanzen- und Tierarten durch menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt wissenschaftlich zu ermitteln. Durch gezielte Artenschutzprogramme wird versucht, gefährdete oder sogar vom Aussterben bedrohte Arten zu erhalten. Artenschutz ist somit ein bedeutender Teil des Naturschutzes, der sich mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten aber auch mit dem Schutz ganzer Lebensräume befasst. Artenschutz ist somit häufig auch Lebensraumschutz, da die zu schützenden Arten Bestandteile eines Lebensraumes sind.
Vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), der obersten Naturschutzbehörde, werden Artenschutzprogramme zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen für bestimmte bedrohte Arten erlassen. Aufgrund der Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für besonders geschützte Tierarten (ArtSchZV) ist der Landkreis für folgende Tierarten und Tierartengruppen zuständig:

  • Amphibien
  • Fledermäuse
  • Maulwurf
  • Biber
  • Uferschwalbe
  • Rauchschwalbe
  • Mehlschwalbe
  • Mauersegler
  • Weißstorch
  • Nebelkrähe
  • Saatkrähe
  • Dohle
  • Hausrotschwanz
  • Haussperling
  • Turmfalke
  • Hornisse
  • Waldameisen
  • Nashornkäfer

Weiterhin müssen die europäischen Artenschutzgesetze, wie die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie, beachtet werden.
Für alle weiteren Tier- und Pflanzenarten liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Dies betrifft auch den Artenschutzvollzug im Rahmen der CITES-Bestimmungen (Convention on international trade in endangered species). In Verbindung mit der Umsetzung der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besteht nach dem Erwerb eines Tieres der besonders oder streng geschützten Art eine Meldepflicht beim LUGV.


Ansprechpartner Herr Dr. Heidenreich - Tel. 03546/20-2345
  Frau Härtwig - Tel. 03546/20-2436
Kontakt: Landkreis Dahme-Spreewald
Umweltamt
Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
   
Telefax: 03546/20-2317
Email: umweltamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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