Landkreis
Dahme-Spreewald
Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)
Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256
Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
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Zuwanderung
Bleibeberechtigte Zuwanderer
Den zahlenmäßig größten Teil bleibeberechtigter Zuwanderer umfasst die Gruppe der Spätaussiedler. Spätaussiedler sind Angehörige deutscher Minderheiten aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion. Spätaussiedler ist nach der Terminologie des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), wer als deutscher Volkszugehöriger die ehemalige Sowjetunion nach dem 31.12.1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten ständigen Aufenthalt in Deutschland genommen hat. Für ihn besteht die gesetzliche Vermutung, dass er im Herkunftsgebiet benachteiligt wurde.
Zuwanderer mit vorübergehendem Aufenthalt
Zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer mit einem zeitlich befristeten Aufenthaltstitel sind vielfach Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies betrifft insbesondere Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung und vollziehbar ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung, bei denen die zwangsweise Beendigung des Aufenthalts aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.
Gesetzliche Grundlagen
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Landesaufnahmegesetz (LAufnG)
| Ansprechpartner: | Cornelia Nickel, Zimmer 121, Telefon: 03546/20-1704 |
| Kontakt: | Landkreis Dahme-Spreewald Sozialamt Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
| E-Mail: | Sozialamt@dahme-spreewald.de |
| Sprechzeiten: | Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung |
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