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Forum Mittelstand LDS

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Landkreis
Dahme-Spreewald

Reutergasse 12
15907 Lübben (Spreewald)

Tel.: 03546/20-0
Fax: 03546/20-1256

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Allgemeine Sprechzeiten:
Di  8.00 - 18.00 Uhr
Do 8.00 - 16.00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Verwaltungsstruktur

audit beruf und Familie

BürgerportalKreisverwaltungDezernat IVAmt für Schulverwaltung und Kultur • Schülerbeförderung

Schülerbeförderung: auf Grundlage des §112 des  Brandenburgischen Schulgesetzes Beförderung der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen und der Oberstufenzentren mit Ausnahme der Fachschulen, von der Wohnung zur Schule und zurück oder Erstattung der notwendigen Fahrkosten gemäß der  Satzung für die Schülerbeförderung

1. Schüler der allgemein bildenden Schulen sowie Fachoberschüler:

Ab dem Schuljahr 2009/2010 gilt eine geänderte Verfahrensweise für die Bestellung der Schülerfahrausweise. Zur Vereinfachung erfolgt die Bestellung der Fahrausweise nun für die Dauer des Schulbesuches der jeweiligen Schulform.

  • Primarstufe (1.-6. Klasse)
  • Sekundarstufe I (7.-10. Klasse)
  • Sekundarstufe II (11.-13. Klasse)
  • Leistungs- und Begabungsklassem (5.-12.Klasse)
  • Fachoberschüler (1- und 2-jährig)

Die Bereitstellung der Fahrausweise für die folgenden Schuljahre erfolgt dann automatisch. Es sind nur die Schüler anspruchberechtigt, die mindestens einen Schulweg von 2 km haben.

Beim Schulbesuch von Schulen außerhalb des Landkreises Dahme-Spreewald ist weiterhin das jährliche Antragsverfahren erforderlich.

Die entsprechenden Formulare liegen in den Schulen vor oder sind im Formularcenter zum Pdf-Download erhältlich. Das vollständig ausgefüllte Formular ist bis zum 31.Mai 2011 in der Schule abzugeben. Ab der 32. Kalenderwoche liegen die Schülerfahrausweise bei der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald in Luckau, Nissanstr. 07, oder in der Niederlassung in Mittenwalde, Gewerbestraße 01, zur Abholung bereit oder werden per frankierten Rückumschlag nach Hause gesandt. Nicht abgeholte Fahrausweise werden wie bisher durch die Schule am 1. Schultag ausgegeben. Eine Erstattung von selbst gekauften Schülerfahrkarten ist nicht möglich.

Jegliche Änderungen der Angaben im Bestellformular sind formlos oder mit dem im Formularcenter abrufbarem Änderungs-/Stornierungsformular dem Amt für Schulverwaltung und Kultur unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderungen (z.B. durch Wohnungs- und Schulwechsel) ist in jedem Fall die Schülerfahrkarte sofort zurückzugeben. Anderenfalls kann die Erstattung der aufgewendeten Kosten gefordert werden.

2. Studierende der Schule des ZBW:

Für das kommende Schuljahr 2011/2012 liegen die neuen Vertragsformulare zum Bezug eines Fahrausweises in der Schule des ZBW aus oder sind im Formularcenter zum Pdf-Download erhältlich. Verträge des Schuljahres 2010/2011 verlieren mit dem Ende des laufenden Schuljahres ihre Gültigkeit.

Eine Erstattung von selbst gekauften Fahrkarten ist nicht möglich.

Nähere Einzelheiten sind den entsprechenden Merkblättern zur Verfahrensweise der Bestellung eines Fahrausweises zu entnehmen! (erhältlich in der Schule, im Amt für Schulverwaltung und Kultur und im Formularcenter zum Download)

Den Antrag auf Fahrkostenerstattung für Auszubildende erhalten sie im Amt für Schulverwaltung und Kultur, Schulweg 13, 15711 Königs Wusterhausen oder im Formularcenter zum Pdf-Download

Eine Übersicht der Schulen in kreislicher Trägerschaft (Gymnasien, Förderschulen, Oberstufenzentren) finden Sie hier.

Für Fragen stehen Ihnen auch der RVS in Luckau, Tel.-Nr. 03544 5001-30 Frau Menzlow / Herr Müller zur Verfügung.

Kontakt: Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Schulverwaltung und Kultur
Beethovenweg 14, 15709 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546/20-2429
Telefax: 03546/20-2478
Email: Schulverwaltungsamt@dahme-spreewald.de
Sprechzeiten: Dienstag  8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
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